Friedrich Christian Lorenzen wird 1825 wegen dreifachen Mordes auf der Richtstätte in der Vahrenwalder Heide enthauptet
Am 19. April 1825 wurde auf der Richtstätte des Amtes Langenhagen der 30 Jahre alte Nordschleswiger Friedrich Christian Lorenzen enthauptet, weil er seine Braut und die beiden gemeinsamen Kinder am 2. Dezember 1824 in Herrenhausen ins Wasser geworfen hatte und sie so ertrinken ließ.
Auf dem damaligen Gebiet der Kirchengemeinde St. Marien in Hainholz (Amt Langenhagen, Vogtei Vahrenwald) lag bei Vahrenwald eine kurfürstliche Richtstätte, die laut Erziehungswissenschaftler Dieter Hoof (Pestalozzi und die Sexualität seines Zeitalters, 1987) unter anderem durch das Gericht der Neustadt in Anspruch genommen wurde. „Daher hatten die Geistlichen die Aufgabe, bei Hinrichtungen die Delinquentin oder den Delinquenten auf dem letzten Stück des Exekutionszuges tröstlich zu begleiten.“ Die Zahl der am Hochgericht zu Vahrenwald vom Amt Langenhagen vollstreckten Exekutionen ist insgesamt relativ groß. 61 Personen sind namentlich erwähnt.
Im Bereich der Vahrenwalder Straße, die in längst vergangenen Zeiten von einer bis nach Langenhagen führenden Pappel-Allee gesäumt wurde, gab es zwei Hochgerichte (Richtstätten). Das war zunächst die Hinrichtungsstätte der Altstadt Hannover, die sich nördlich des Posthofs im Steintorfeld befand und bis 1771 in Gebrauch war. Und weiter nördlich, zwischen Langenhagen und Vahrenwald in der Vahrenwalder Heide, genauer: zwischen der Stader Chaussee und dem Großen Kolonnenweg, befand sich bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts ein mit Birken bepflanztes Hochgericht, etwa dort, wo man Mitte Oktober 1916 begann, eine Flieger-Feldstellung auszubauen.
Dr. Ludwig Stromeyer (1804-1876) schreibt 1875 (Erinnerungen eines deutschen Arztes): „Endlich geht die Reise vorwärts, der Weg nach Vahrenwald führte dicht vorbei an dem steinernen Galgen, der alten Richtstätte, seitdem die Hinrichtungen auf dem Altstädter Märkte abgeschafft waren. Seit 1761 ist auch der steinerne Galgen nicht mehr benutzt.“ Stromeyer erinnert sich, dass zur Abschreckung Skelette noch lange Jahre am Galgen baumelten: „Rechts vom Wege, nicht weit von Vahrenwald, auf einem flachen Hügel von gelbem Sande, zeigte sich ein zweiter Galgen, dieser von Holz. Es schwingen daran die schwärzlichen Überreste eines Gehängten. Ich habe ihn selbst in meinem zwölften Jahre nebst zwei Unglücksgefährten hängen sehen. Er hieß Siebel und hatte nicht gemordet, nur gestohlen, aber oft und war verurtheilt worden, in Ketten aufgehängt zu werden.“
Der Todgeweihte, Friedrich Christian Lorenzen, war laut einer nach seinem Tod veröffentlichten Druckschrift der jüngste Sohn des evangelisch-lutherischen Pastors Friederich Lorenzen, der von 1786 an zu Rödding in Schleswig predigte. Er verlor den Vater schon in der Jugend, nach einigen Jahren auch die Mutter und den für ihn sehr besorgten Pflegevater. Da die Aussichten zum Studieren hierdurch verschwanden, so nahm er als Matrose Seedienste. Ein Hauptzug seines Charakters offenbarte sich schon frühzeitig, nämlich Eigendünkel, „der ihn verleitete, seinen Lüsten und Begierden unbedenklich zu folgen“. Dadurch ließ er sich zu „sinnlichen Ausschweifungen“ hinreißen und ins Verderben führen. Ab 1813 diente er „mit Zufriedenheit seiner Vorgesetzten“ im Lüneburgischen Feld-Bataillon, kämpfte bei Waterloo, wurde verwundet, wieder hergestellt und 1816 mit einer Pension von monatlich zwei Talern verabschiedet.
Seereisen bis nach Ostindien
In Hamburg nahm er wiederum Dienste als Matrose, machte Seereisen bis nach Ostindien, kehrte aber nach Hannover zurück, weil ihm der wärmere Himmelsstrich nicht mehr zusagte und seine Wunde wieder aufbrach. Mit vermehrter Pension wurde er dort als Anwärter im Spital angestellt. Im Wahn, für seine Dienste nicht genug belohnt zu werden, gab er diese Stelle auf und lebte auf eigene Faust, wobei er anfing, sich dem Trunk zu ergeben. Nebenbei machte er Bekanntschaft mit einer gewissen Dorothea Becker, die ihn gerne heiraten wollte, was er aber immer verschob. Sie gebar ihm zwei Kinder, wodurch sich die häuslichen Bedürfnisse vermehrten. Der Mangel wurde so groß, dass das Mädchen den Einfall hatte, „er sollte ihrem kummervollen Leben ein Ende machen, zuerst den Kindern und ihr, dann sich selbst mit dem Scheermesser den Hals abschneiden“. Er vermochte es nicht. Am 2. Dezember 1824 gingen sie beide mit den Kindern nach Herrenhausen, wo bei eingetretenem nächtlichem Dunkel die schauerliche Tat geschehen sollte. Beim Übergang über die „Kunst“ (Wasserkunst) schlug Lorenzen der Becker vor, sie und ihre Kinder über die Brücke ins Wasser zu stürzen, „womit sie sogleich zufrieden war“. Er band ihr die Kinder in die Arme und ihr selbst die Füße, damit – wie sie anmerkte – keine Rettung möglich sein würde. Nach einem zärtlichen Scheidekuss vollendete Lorenzen den Mord seiner Lieben.
Freiwillig meldete er sich bei Gericht, bekannte seine Verbrechen und zeigte Reue.
[Quelle: Kleine Schriften, Jenaische allgemeine Literatur-Zeitung, Juli 1826]
Eine Notiz am Rande: Der Sprachenkampf, der in den 1840er Jahren zwischen Dänen und Deutschen in Schleswig entbrannt war, gab den Anstoß zur Errichtung der ersten dänischen Volkshochschule zu Rödding in Nordschleswig 1844.
Von der Hinrichtung in der Heide jenseits Vahrenwald im Frühjahr 1825 berichtet die Akte NLA HA, Hann. 80 Hannover, Nr. 06528 im Niedersächsischen Landesarchiv. Darin geht es um die Hinrichtung des Mörders und den dazu ausersehenen Platz im Amt Langenhagen, auch um die Bestimmung, dass dem Amt Hannover die Ausübung des peinlichen Halsgerichts auf dem Neustädter Markte zustehe. Friedrich Christian Lorenzen aus Rödding war wegen Mordes an der ledigen Dorothea Becker und der beiden gemeinsamen Kinder zum Tode verurteilt. Vier Richtplätze wurden vorgeschlagen, ausgewählt wurde die Heide jenseits Vahrenwald, „wo früher das Hochgericht gewesen“. Die Ausführung der Exekution wurde dem Amt Langenhagen statt dem Amt Hannover übertragen.
Am 19. April 1825 erfolgte schließlich die Exekution durch Enthauptung (durch das Kabinettsministerium zum Schwert begnadigt) auf einer eigens gezimmerten Richtstätte unter Anwesenheit der Pastoren aus Hainholz und aus Bothfeld. Friedrich Christian Lorenzen hatte, wie er sich gegenüber den Pastoren gezeigt hatte, sich hauptsächlich durch den Glauben getröstet, die bürgerliche Bestrafung sei eine hinlängliche Büßung seiner Tat, „später kam er von diesem Wahne zurück“.
„Ernstere Volksscenen zeigte die Hinrichtung“
Die „Zeitung für die elegante Welt“ berichtete in ihrer Ausgabe vom 12. Juli 1825 über das traurige Ereignis:
„Ernstere Volksscenen zeigte die Hinrichtung des Friedrich Lorenz aus Rödding in Schleswig, der seine Beischläferin, und seine beiden Kinder über die Brücke in den Leinefluß stürzte, und dafür am 19. April, mit dem Schwert schnell und glücklich gerichtet, sein trauriges Daseyn beschloß. Die Prediger, welche ihn zum Tode bereiteten, haben in einer Druckschrift eine Erzählung seines Lebens, seiner Verbrechen und seiner Bekehrung gegeben, ein Büchelchen, welches lesenswerten ist, und seinen Zweck erfüllen möchte. Der Unglückliche war eines Predigers Sohn, und an seiner Wiege wurde ihm solch Schicksal nicht vorgesungen. Das Volksgedränge um seinen grausen Todeszug war unbeschreiblich; Mitleid und Abscheu sprach sich wechselnd in der Menge aus ! Mit Fassung und stiller Ergebung litt er das Unvermeidliche, aber grausam schien mir die Reise zum Hochgerichte, die eine Stunde dauert bis zum wüsten Platze der Langenhagener Haide; man lese nur des Räuber Rollers Erzählung: Sterben ist etwas mehr, als Harlequins-Sprung, und Todes-Angst ist ärger, als Sterben! – Hält man daneben den gehaltreichen, neuen Aufsatz im Hesperus, über die Befugniß des Staats, den Mörder zu morden, so müssen Betrachtungen geweckt werden, die ich jedoch dem Leser selbst überlassen muß.“
[Quelle: Jenaische Allgemeine Literatur-Zeitung, Juli 1826]
Amtierender Scharfrichter in Hannover war damals Johann Heinrich Christian Hartmann, er wurde als Nachrichter im Zeitraum 1815-1830 auf der Neustadt Hannover und in den Ämtern Calenberg, Coldingen, Langenhagen und Ricklingen konzessioniert. 1819 hatte er wegen Abtretung der Abdeckereipacht im Amt Calenberg und der Abdeckereigebäude in Eldagsen nachgesucht.
Druckschrift mit einer Erzählung von dem Leben, dem Verbrechen und der Bekehrung
In der nach der Hinrichtung von der Helwingschen Hofbuchhandlung in Hannover aufgelegten Druckschrift „Erzählung von dem Leben, Verbrechen und der Bekehrung des F. C. Lorenzen, welcher am 19ten April 1825 in Hannover enthauptet wurde, entworfen von dem mit der Todes-Vorbereitung desselben beauftragt gewesenen Geistlichen.“ setzt sich der Rezensent P. kritisch mit dem Umgang mit dem Wort „Bekehrung“ und dem Zuspruch der Geistlichen bei der Begleitung zum Richtplatz auseinander:
„Die Erzählung dieser Vorgänge, sowie des Ganges der Vorbereitung zum Tode des Verbrechers, lassen sich gut lesen; nur damit kann Rec. durchaus nicht einverstanden seyn, daß man bey solchen Menschen noch immer sich des Ausdruckes ‚Bekehrung‘ bedient, da Reue über Verbrechen dazu noch lange nicht hinreichend ist. Der Vf. [Verfasser] scheint diese selbst gefühlt zu haben, denn er sagt S. 43 ausdrücklich: ‚Freylich bleibt eine solche Bekehrung sehr mißlich, da sie immer als Frucht der Noth erscheint“ u. s. w. Warum setzte er also den unpassenden Ausdruck: ‚Bekehrung‘ dennoch auf den Titel seiner Schrift? Ebenso ist uns auch in dem Zuspruch der Geistlichen bey der Begleitung zum Richtplatze Einiges aufgefallen, was wir nicht geradezu in einem ähnlichen Falle nachahmen möchten. Gewisse Versprechungen mögen füglich einem solchen Unglücklichen zur Beruhigung dienen; aber es sind nur zu oft Anweisungen, deren Honorirung in jener Welt so nach Sicht schwerlich zu erwarten seyn dürfte.“
Nur noch wenige weitere Hinrichtungen an Ort und Stelle
Nach dieser öffentlichen Hinrichtung folgte in der Vahrenwalder Heide nur noch eine kleine Anzahl an Hinrichtungen. Heinrich Christian Asche aus Gümmer, 20 Jahre, und Heinrich Christoph Meyer aus Großgoltern bei Barsinghausen, 30 Jahre alt, beide zum Tode durch das Schwert verurteilt, wurden am 26. September 1828 auf der Gerichtsstätte des Amts Langenhagen nördlich von Vahrenwald geköpft. Sie hatten laut den Gerichtsakten in der Nacht vom 27. zum 28. August 1827 den Müllergesellen Heinrich Kalberlah in der Lister Mühle „mittelst grober Gewaltthätigkeiten beraubt und dabei um‘s Leben gebracht“ und waren beide bald darauf verhaftet worden. Und schließlich wurde dort laut dem hannoverschen Philologen Friedrich Wilhelm Andreae (1822-1872) am 9. März 1855 Friedrich Wehrmann, ein 27 Jahre alter Arbeitsmann aus Groß Munzel, wegen Mordes vom Leben zum Tode gebracht.
Bürgerreporter:in:Matthias Blazek aus Adelheidsdorf |
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