Unterstützung Feuerwehren
Zuwendungsrichtlinien werden verlängert und verbessert
Gute Nachrichten für die Feuerwehren in der Region und im Freistaat: Die Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien (FwZR) wurden zum 1. Januar 2025 um drei Jahre verlängert und inhaltlich erweitert. In diesem Zusammenhang hat das Innenministerium erneut
umfangreiche Verbesserungen mit einem jährlichen Volumen von rund 22 Millionen Euro aufgenommen, informiert Landtagsabgeordneter Manuel Knoll.
„Mit der Überarbeitung kann nun die Generalsanierung von Feuerwehrhäusern ebenfalls gefördert werden“, so MdL Knoll. Bisher war eine Förderung nur für Neubauten möglich. Die Neuerung bedeute eine Entlastung der Kommunen bei ihrer Pflicht dem vorbeugenden Brandschutz nachzukommen – und mache den Weg frei für sicherheitsrelevante Investitionen, die allen Feuerwehrleuten im Freistaat zugutekommen, ergänzt MdL Knoll.
Im Rahmen der Verlängerung der Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien (FwZR) sind bis zum 31.12.2027 ganz erhebliche und kostenintensive Verbesserungen vorgesehen. Die zum 01.01.2025 in Kraft getretenen neuen FwZR enthalten folgende Schwerpunkte:
1. Im Bereich des Feuerwehrhausbaus wurden zwei neue Fördertatbestände eingeführt:
- Die neue Förderung von Generalsanierungen - mit gleichen Förderfestbeträgen wie für den Neubau - setzt einen deutlichen Anreiz, Bestandsbauten weiter zu nutzen, vermeidet Flächenverbrauch und ist so ein Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit.
- Vielfach gibt es in Feuerwehrhäusern keine gesonderte Sanitäranlage für weibliche Feuerwehrdienstleistende. Mit der neuen Förderung für die erstmalige Schaffung von geschlechtergetrennten Sanitärräumen in bestehenden Feuerwehrhäusern soll dieses Hemmnis für die Gewinnung von Frauen beseitigt werden.
2. Mit verschiedenen Verbesserungen werden speziell kleinere Feuerwehren und damit der ländliche Raum kraftvoll unterstützt:
- Die Förderung von Feuerwehrhäusern erfolgt gestaffelt, je nach Zahl der notwendigen Stellplätze: je größer die Zahl der Stellplätze, desto höher war bisher der Festbetrag. Der Festbetrag für den ersten und zweiten Stellplatz bei Neubau/Generalsanierung eines Feuerwehrhauses wurde nun von bisher jeweils 121.000 Euro auf 160.000 Euro angehoben. Von dieser deutlichen Anhebung um etwa ein Drittel werden vor allem kleinere Gemeinden im ländlichen Raum profitieren. Da aber der neue angehobene Festbetrag auch für die ersten beiden Stellplätze bei größeren Feuerwehrhäusern Anwendung findet, erhöht sich für alle Feuerwehrhäuser die Förderung.
- Die Förderfestbeträge für vier Standardfahrzeugtypen - Tragkraftspritzenfahrzeug TSF (mit Atemschutz), Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wasserbeladung TSF-W, Mittleres Löschfahrzeug MLF und Löschgruppenfahrzeug LF10 - wurden jeweils um 25 Prozent angehoben.
- Beim gemeinsamen Bau eines Feuerwehrhauses durch zwei oder mehrere Gemeinden in interkommunaler Zusammenarbeit wird ein Förderanreiz gesetzt, indem ein Förderzuschlag von 10 Prozent auf die geltenden Basisfestbeträge gewährt wird.
3. 250.000 Euro an Förderung kann künftig für die Errichtung eines Übungshauses gewährt werden, um die Ausbildung in den Landkreisen zu stärken. Die Staatlichen Feuerwehrschulen entwerfen hierzu derzeit eine modulare Musterplanung, die die praktischen Übungs- und Ausbildungsmöglichkeiten vor Ort deutlich verbessert – und zudem eine optimale standardisierte Unterstützung durch die Feuerwehrschulen bei der örtlichen Ausbildung ermöglicht. Details hierzu sowie zur Verteilung des Festbetrags auf die einzelnen Module werden demnächst veröffentlicht.
4. Die besonders belasteten Feuerwehren mit einem Autobahnabschnitt bzw. einer mehrspurig ausgebauten Schnellstraße im Schutzbereich werden künftig stärker unterstützt: die Förderfestbeträge für die Fahrzeugtypen, die hier bei Einsätzen besonders benötigt werden (Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF10, Rüstwagen RW und Verkehrssicherungsanhänger VSA) werden um 25 Prozent angehoben.
5. Neu aufgenommen wurde unter bestimmten eng eingegrenzten Voraussetzungen auch die Förderung beim Bau von Feuerwehrhäusern im Wege des Mietkaufs. Die Förderung von Mietkauflösungen soll aber während der Laufzeit der FwZR bis Ende 2027 zunächst erprobt werden, sie ist daher noch nicht Bestandteil des Standardinstrumentariums der Feuerwehrförderung.
Nicht mehr in den FwZR enthalten ist künftig die Förderung von Hilfeleistungssätzen.
Insgesamt hat das Innenministerium damit ein kraftvolles Maßnahmenpaket geschnürt, das mit jährlichen Mehrausgaben von rund 22 Mio. Euro die Gemeinden und ihre Feuerwehren zukunftsweisend unterstützt.
„Die verbesserte Förderung der Feuerwehr ist ein deutliches Signal der Wertschätzung für das herausragende Engagement unserer Feuerwehrfrauen und -männer. Für die immer komplexer werdenden Einsatzlagen benötigen die Feuerwehren eine professionelle Ausstattung und beste Rahmenbedingungen, um damit den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten. Jeder Cent ist hier gut investiert“, so Abgeordneter Knoll.
(Text: MdL Manuel Knoll)
Hallo Florian . . . dieser sehr lesenswerte sich mit informativem Reichtum schmueckende Beitrag, ist dem was ich mir VON DIR versprochen hatte . . . nichts schuldig geblieben. BEDANKE MICH !