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velbertbloggt: Landessozialgericht stärkt die Rechte von Hartz IV Bezieher

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg stärkt die Rechte von Hartz IV Bezieher.

Mit einer lange überfälligen Entscheidung, hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg nun die Rechte von Hartz IV Beziehern, bei einer Wohnungskündigung bei Mietrückständen gestärkt.

Betroffene Menschen, die von ihrem Vermieter die Wohnung wegen Mietrückstände gekündigt bekommen und das Jobcenter die Mietrückstände nicht mit einem Darlehen ausgleichen will, können jetzt mit einem beschleunigten Eilverfahren bei einer Klagen rechnen.

Mietrückstände können für Bürger die auf Hartz IV angewiesen sind völlig unverschuldet schnell zu stand kommen. Dafür gibt es mehrere alltägliche Begründungen.

1) Wenn es so geregelt ist, dass das Jobcenter die Miete direkt an dem Vermieter überweist und genau dieses nicht macht, häufen sich schnell Mietrückstände an. Bevor der Betroffene eine solche Situation mit dem Jobcenter regeln kann, ist es meistens schon zu spät.

2) Wenn ein von Hartz IV betroffener Bürger die Miete auf seinem Konto vom Jobcenter überwiesen bekommt, aber tatsächlich gar kein Geld von der Behörde überwiesen wurde, kann er seinem Vermieter die Miete nicht überweisen. Da die Jobcenter sich grundsätzlich abschotten, muss der Betroffene erst einen Termin vereinbaren um eine solche Situation zu klären. Meistens dauert es mehrere Wochen bis man einen Termin vom Jobcenter bekommt. Bis dahin, kann es allerdings schon zu spät sein und die Wohnungskündigung wurde vom Vermieter schon ausgesprochen.

Beide Begründungen spielen sich täglich mehrfach in Deutschland ab, Bürger die von dem Unrechtssystem "Hartz IV" betroffen sind, sind diejenigen Opfer die eine solche Situation ausbaden müssen. Dass das wenn man mittellos dar steht nicht machbar ist, versteht sich von alleine.

mehr dazu:http://velbertbloggt.blogspot.de/2014/11/landessozialgericht-starkt-die-rechte.html

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