Urteil: Acht Monate Praktikum ohne Bezahlung
Acht Monate Praktikum in einem Supermarkt "Einzelhandel" und kein Anspruch auf Arbeitsentgelt.
Man hört es sehr oft dass Leute ein Praktikum absolvieren müssen bevor sie eine Festanstellung in einem Betrieb antreten können. Besonders Menschen die eine Umschulung genehmigt bekommen haben und diese antreten wollen, müssen vorab ein Praktikum in ihrem ausgesuchten Beruf absolvieren.
Dagegen ist im eigentlichem Sinne auch nichts einzuwenden, damit man einen Eindruck der Anforderungen und Tätigkeiten in seinem ausgesuchten Beruf den man z. B. per Umschulung lernen möchte. Immerhin kostet eine Umschulung schon ein paar Tausend Euro. Allerdings dauert ein Praktikum circa zwei bis vier Wochen.
In einem Fall einer Frau aus Nordrhein-Westfalen, dauerte das Praktikum allerdings acht Monate. Die Frau kalkte auf rückwirkendes Arbeitsentgelt und verlor vor Gericht. mehr dazu
Ich habe einen Bericht zu dem Fall im Fernsehen gesehen.
Das Gericht hat die Klage abgewiesen, weil die Frau zwar keine Bezahlung vom Arbeitgeber bezogen hat, aber Leistungen von der Arge während des Praktikums.
Finde ich richtig von der Entscheidung.
Falsch ist, dass die Arge so billige Arbeitskräfte zur Verfügung stellt.