Hartz IV: Welche Möbel stehen einem Hartz IV-Bezieher zu?
Ein Urteil aus dem Jahr Mai 2013 vom Bundessozialgericht, dass aber immer noch aktuell ist.
Viele Bürger in unserem Land wissen nicht was ihnen im Hartz IV-Bezug außer den üblichen Leistungen (Regelsatz, Unterkunft und Heizkosten) noch zusteht. Ein aktuelles Thema ist immer noch, welche Möbel z. B. für Kinder kann ein Hartz IV betroffener beantragen. mehr dazu
> "Hartz IV: Welche Möbel stehen einem Hartz IV-Bezieher zu?"
Gar keine! Der soll nicht faul rumliegen oder rumsitzen, sondern malochen o.ä.
Und wer nix zu beißen hat, braucht auch keine Küchenmöbel... (und wo nix rauskommt, weil nix reingeht, kann auch das Klo gespart werden)