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Hartz IV-Empfänger haben Anspruch auf eine Waschmaschine

Alleinstehende Hartz IV-Bezieher haben auch einen Anspruch auf eine Waschmaschine.

Dresden: Das Sozialgericht Dresden hatten am 10. Oktober 2014 entschieden das auch Single im Hartz IV-Bezug Anspruch auf eine Waschmaschine als Erstausstattung haben. mehr dazu

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1 Kommentar

> "Alleinstehende Hartz IV-Bezieher haben auch einen Anspruch auf eine Waschmaschine"

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