Abofallen und andere Gefahren auf dem Hessentag
Beim Hessentag wollen viele Händler etwas verkaufen. Einige Händler greifen dafür zu unfairen Methoden.
com!-Zeitschriftenabo
Auf der Landesausstellung beim Hessentag war in den letzten Jahren ein roter Stand anzutreffen, an dem unvorsichtigen Hessentagsbesuchern ein Zeitschriftenabo untergeschoben werden sollte. An dem in Rot gehaltenen Stand gab es die Aufschrift "com!" zu lesen und ein Glücksrad. Wer dem Stand zu nahe kam, wurde gefragt, ob er kostenlos am Glücksrad drehen möchte. So richtig kostenlos war das Angebot jedoch doch nicht: Wer drehen wollte, bekam gleich eine Karte zum Ausfüllen in die Hand gedrückt, wo er ein Probeabo einer Computerzeitschrift abschließen musste. Wer das annahm, bekam ein Heft dieser Zeitschrift und hatte nach dem Zusenden der folgenden Ausgabe gerade einmal eine Woche zum Rücktritt - ansonsten musste er die Zeitschrift für ein Jahr kaufen. Wer das nicht im Kleingedruckten gelesen hatte, musste für den vermeintlichen Gewinn teuer bezahlen.
Auch die Kündigungsmöglichkeiten waren nicht gerade fair: Wenn das Abo nicht sechs Wochen vor Ablauf eines Bezugsjahres gekündigt wird, verlängert es sich gleich um ein weiteres Jahr. Wer also das Interesse an der Zeitschrift verliert, muss je nach Zeitpunkt noch viele ungewollte Hefte kaufen. Bei seriösen Anbietern hingegen sind die Kündigungsfristen kürzer und monatliche Kündigungen sind möglich - spätestens nach Ablauf einer Mindestlaufzeit.
Da an dem Stand nirgendwo die Zeitschrift selbst beworben wurde noch die Besucher darauf hingewiesen wurden, dass sie für die schönen Preise ein Zeitschriftenabo abschließen sollen, ist davon auszugehen, dass mehr darauf spekuliert wurde, Käufer durch Knebelverträge an sich zu binden als über die Qualität des Produktes zu gewinnen.
Gewinnspiel mit Nebeneffekt
An dem com!-Stand im Zelt lagen außerdem noch Hörzu-Gewinnspielkarten aus. Hier lautete die nächste Falle: Wer daran teilnehmen wollte, musste dem Betreiber die Erlaubnis zu Werbeanrufen geben. Auf die gesetzlich vorgesehene Einspruchsmöglichkeit wurde zwar im Kleingedruckten hingewiesen - wer das jedoch übersieht oder die Karte abgeschickt hat, hat jedoch keine Chance mehr - woher soll man dann wissen, bei wem man die lästigen Anrufe abbestellen soll? Wahrscheinlich haben auch hier viele ihre Unterschrift auf die Gewinnspielkarte gesetzt, ohne die Konsequenzen zu kennen.
Telefon-Gauner
Beim Hessentag in Weilburg war ein Telefonanbieter anwesend, wo man den Standbesuchern etwas von geschenkten Telefonminuten erzählte und ihnen einen Preselection-Vertrag unterschob. Wer sich in Ruhe anschauen wollte, was er da unterschreiben solle, bekam den Vertrag wieder aus der Hand gerissen. Es ist davon auszugehen, dass sehr viele Leute den Vertrag unterschrieben haben, ohne überhaupt zu wissen, was sie da tun.
Produkte ohne Wirkung
Ein geniales Produkt, was einmal auf einem Hessentag angeboten wurde, war ein Treibstoffoptimierer. Dem Käufer wurde versprochen, dass bei Einbau in die Treibstoffzufuhr eines PKWs durch eine verbesserte Treibstoffausnutzung der Karftstoffverbrauch um einige Promille sinken würde. Leicht lässt sich dabei vorrechnen, dass sich übers Jahr eine ordentliche Summe Spritgeld einsparen lässt. Der Haken dabei: Ob das Wunderteil wirklich eine Einsparung bringt, lässt sich für den Käufer nicht feststellen, da die versprochenene Einsparung deutlich geringer ist als die üblichen Verbrauchsschwankungen durch Umwelteinflüsse. Der Verkäufer hingegen konnte leicht zählen, wieviel Geld für ein wertloses Röhrchen in die Kasse kam.
Auch wenig Wirksamkeit kann man von Wünschelrutengängern und anderen Anbietern esoterischer Angebote erwarten, auch wenn diese voll von ihren Leistungen überzeugt sind. Die Tatsache, dass bisher keine der versprochenen Wirkungen nachgewiesen werden konnten, spricht doch sehr stark gegen alle übernatürlichen Angebote.
Bürgerreporter:in:Sören-Helge Zaschke aus Stadtallendorf |
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