Wanderfreunde Hatzbachtal
Über 300 Unterstützer haben bereits Online-Petition für eine kostenfreie Nutzung des Staatswaldes unterschrieben
Die Wanderfreunde Hatzbachtal richten bereits seit 1984 alljährlich an Christi Himmelfahrt die Hatzbachtalwanderung aus. Seit jeher führten die Wanderstrecken zum überwiegenden Teil durch die großen Waldgebiete um Hatzbach und Wolferode.
Eigentlich hätte es nach drei Jahren Coronapause bei der Hatzbachtalwanderung in diesem Jahr an Christi Himmelfahrt bei einer Waldwanderung zu Hexen, Köhlern und gespenstigen Mönchen in das Waldgebiet an der Rhein-Weser-Wasserscheide gehen sollen. Während der laufenden Vorbereitungen für die Traditionsveranstaltung am 18. Mai 2023 erreichte die Wanderfreunde Hatzbachtal drei Wochen vor dem Veranstaltungstermin am 27. April 2027 eine Kostenforderung von Hessen-Forst, nach der für die Nutzung des Waldes eine „Nutzungspauschale“ in Höhe von 297,50 Euro zu zahlen ist.
Mit solchen Kostenforderungen waren die Wanderfreunde Hatzbachtal noch nie konfrontiert.
Früher wurden die Wanderveranstaltungen nur direkt beim zuständigen Revierförster in Wolferode angemeldet. Später dann beim Forstamt in Rauschenberg in Bracht. Für die Genehmigungen wurden keine Gebühren erhoben.
Nach Gründung des Landesbetriebs Hessen-Forst in 2001 wurden später dann die Genehmigungen durch das Forstamt Kirchhain erteilt. Für die Nutzung der Waldwege einschließlich der Ausschilderung der Wanderstrecken und der Einrichtung von Pausenstellen erhob das Forstamt Kirchhain in den folgenden Jahren eine Gebühr in Höhe von 25,00 Euro.
Ab 2009 wurde dann ein „Nutzungsentgelt“ in Höhe von 50,00 Euro erhoben. Diese Gebühr beruhte auf eine verwaltungsinterne Geschäftsanweisung „Veranstaltungen im Wald“ des Landesbetriebs Hessen-Forst vom 01.11.2008. Dort war in Ziffer 4.4 1 geregelt, dass für erlaubnispflichtige Veranstaltungen ein „Nutzungsentgelt“ in Höhe von 50,00 Euro zu „vereinbaren“ ist. Darin waren die Kosten des Verwaltungsaufwandes für Erteilung der Erlaubnis und die Abnahme nach Durchführung enthalten. Ferner umfasste dieses Nutzungsentgelt auch die Wegbenutzung mit Kfz zur Beschilderung, Besetzung von Kontrollposten oder Abbaumaßnahmen. Wurde bei erlaubnispflichtigen Veranstaltungen ein Startgeld erhoben und betrugen die Startgeldeinnahmen insgesamt mindestens 2.500,00 Euro, dann sollte das „Nutzungsentgelt“ 10 Prozent der Startgeldeinnahmen betragen. Wurde der Staatswald nur teilweise in die Wanderstrecken einbezogen, erfolgte eine entsprechende prozentuale Reduktion. Da die Startgeldeinnahmen bei den Internationalen Hatzbachtalwanderungen deutlich unter 2.500,00 Euro lagen, hatten die Wanderfreunde Hatzbachtal in der Vergangenheit lediglich den Sockelbetrag in Höhe von 50,00 Euro zu entrichten.
Die Kosten waren also bei 50,00 Euro gedeckelt.
Dies änderte sich dann 2016 mit der „Geschäftsanweisung Nr.: 04/2016 -N 55.7 Sport und Veranstaltungen im Wald“. Von da an sind 297,50 Euro „Nutzungspauschale“ für einen Wandertag ab 200 Teilnehmer fällig.
Diese Kostenregelung trifft Vereine, die lediglich lokale Wanderveranstaltungen für das eigene Dorf und die Nachbardörfer veranstalten, besonders hart. Bei solchen Wanderveranstaltungen werden kaum viel mehr als 200 Wanderer teilnehmen. Ein solcher Wandertag kann nicht wirtschaftlich durchgeführt werden. Die ehrenamtlichen Helfer wollen etwas für die gemeinnützigen Aktivitäten ihres Vereins erwirtschaften und nicht indirekt für den Landesbetrieb Hessen-Forst arbeiten. Bei schlechtem Wetter und geringer Beteiligung am Wandertag wird dann die bereits lange vor Veranstaltungsbeginn zu zahlende „Nutzungspauschale“ sogar zur Kostenfalle.
Die ab 2009 geltende Regelung war noch grundsätzlich nachvollziehbar. Bei der derzeit geltenden Regelung wird dagegen gar nicht berücksichtigt, wie hoch der Streckenanteil ist, der durch den hessischen Staatswald geht. Die Kosten würden bereits bei nur einem geringen Wegstück durch den hessischen Staatswald anfallen.
Die Wanderfreunde Hatzbachtal sind der Auffassung, dass von gemeinnützigen Vereinen durchgeführte Wanderveranstaltungen im hessischen Staatswald vom Landesbetrieb Hessen-Forst unentgeltlich genehmigt werden sollten.
Der damalige zuständige Hessische Staatsminister Jörg Jordan hat 1991 zu Wanderveranstaltungen im Wald angeordnet (Staatsanzeiger für das Land Hessen 35/1991 vom 2. September 1991, Seite 2018f. Ziffer 788):
„Im Hinblick auf die besondere gesellschafts- und gesundheitspolitische Bedeutung des Sports, den hohen Freizeitwert derartiger Veranstaltungen und mit Rücksicht auf den i. d. R. gemeinnützigen Charakter der veranstaltenden Vereine bitte ich, die oben genannten Veranstaltungen im Staatswald des Landes unentgeltlich zu gestatten und zu unterstützen.“
Die Wanderfreunde Hatzbachtal meinen, dass diese Anweisung immer noch ihre Berechtigung hat. Die Wandervereine kennen die schönsten Orte in ihren Wäldern. Sie kennen besondere Bäume, schöne Aussichten, imposante Felsen, idyllische Bäche und Teiche, seltene Pflanzen, geschichtsträchtige Orte, Schauplätze von Sagen und vieles mehr in ihrem heimischen Wald. Die Wandervereine führen bei Volkswandertagen die Gäste an diese sehenswerten Stellen im Wald. Sie versorgen die Wanderer an Pausenstellen mit Getränken und einem Imbiss und stellen Abfallbehälter auf. Die Wanderer müssen nicht selbst ihr Proviant mit in den Wald nehmen. Dadurch wird zurückgelassener Abfall im Wald vermieden.
Es sollte im Interesse des Staates sein, dass den Menschen der Lebens- und Erholungsraum Wald nähergebracht wird. Die Wandervereine leisten damit einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft. Sie verdienen dafür Dank und Anerkennung. Sie dürfen daher nicht noch für ihre Tätigkeit für die Nutzung des Waldes abkassiert werden.
Die Wanderfreunde Hatzbachtal haben daher am 2. Mai 2023 bei openPetition eine Online-Petition „Wanderveranstaltungen im hessischen Staatswald müssen kostenfrei sein“ eingestellt mit der Forderung:
„Der hessische Landtag und das zuständige Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) müssen gewährleisten und klarstellen, dass die Durchführung von Wandertagen im hessischen Staatswald kostenfrei durch die Forstämter genehmigt werden. Dies sollte im Hessischen Waldgesetz festgelegt werden.“
Es geht bei dieser Petition somit nicht um die Hatzbachtalwanderung 2023 oder 2024, sondern um eine allgemeine Forderung an den Hessischen Landtag und das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Die Zeichnungsfrist läuft noch bis zum 2. August 2023. Die Petition ist hier abrufbar:
www.openpetition.eu/petition/online/wanderveranstaltungen-im-hessischen-staatswald-muessen-kostenfrei-sein
Nach einem Monat seit Start der Petition haben mittlerweile haben bereits über 300 Unterstützer diese Petition unterzeichnet. Der Schwerpunkt liegt dabei im Landkreis Marburg-Biedenkopf (172 Stimmen, 57 Prozent) und hier wieder in Stadtallendorf (101 Stimmen, 33 Prozent), nicht zuletzt weil die Wanderfreunde Hatzbachtal hier als Stadtallendorfer Verein gut vernetzt sind. Zu den Unterzeichnern gehört auch der frühere Stadtallendorfer Bürgermeister von 1982 bis 2012 Manfred Vollmer (CDU). Außerdem unterstützen die früheren Bürgermeister Karl Krantz (CDU), Bürgermeister der Gemeinde Weimar von 1974 bis 2004 und Ralph Venohr (parteilos), Bürgermeister der Gemeinde Bischoffen von 2010 bis 2022, die Petition.
Die Verteilung der Unterstützer, der Verlauf der Petition, und vieles mehr können auf der Seite von openPetition unter „Statistiken“ eingesehen werden.