Stadtallendorf: Klage gegen A 49! Naturschützer sammeln genug Geld ein
Die Aktionsgemeinschaft zum Schutz des Ohmtals hat eine gewichtige Hürde für eine Klage gegen den zweiten A-49-Abschnitt gemeistert. In knapp 14 Tagen gelang es, 14000 Euro einzuwerben.
Damit steht das nötige Geld bereit, immerhin finanziert die Aktionsgemeinschaft die Klage zu zwei Dritteln. Das weitere Drittel zahlt die Naturschutzorganisation Nabu, die die Klage formell einreichen wird. Diese Klage ist vor allem die Konsequenz aus einer Studie aus dem Jahr 2009, über die diese Zeitung am 15. März berichtete.
Reinhard Forst von der Aktionsgemeinschaft setzt auf deren Ergebnisse. Wichtig ist Forst, dass „Klarheit über die Folgen geschaffen wird, bevor der Weiterbau beginnt.“
Forst hat dabei schon den Abschnitt von Stadtallendorf nach Gemünden (Felda) im Blick, bei dem schon lange klar ist, dass es Klagen dagegen geben wird. Für ihn gibt es aber noch keinen Planfeststellungsbeschluss. Ökologisch gelten die Abschnitte zwischen Neuenthal und Schwalmstadt-Treysa (VKE 20 genannt) und der dritte Abschnitt (VKE 40) zwischen Stadtallendorf und Gemünden (Felda) als besonders problematisch.
Aus Forsts Sicht ist die A 49 „eines der wichtigsten Themen, die Stadtallendorf betreffen.“ Deshalb fehlt ihm das Verständnis dafür, dass es seitens der Stadt keinen größeren Widerstand gegen den absehbaren abschnittsweisen Weiterbau der Autobahn gibt. Die eigentliche Klage wird in den nächsten Wochen der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Aktionsgemeinschaft bringt 17000 Euro auf, der Nabu die dann noch fehlenden 8000 Euro.
Unterdessen hat sich das Stadtallendorfer Stadtparlament mit einem Dringlichkeitsantrag von Bündnis 90/Die Grünen befasst. Darin forderte die vierköpfige Fraktion, dass die Stadt dem Rechtsschutzfonds A 49 beitritt und damit eine Klage unterstützt.
Im Blick hatten die Bündnisgrünen dabei den drohenden abschnittsweisen Weiterbau, gegen den sich auch das Stadtallendorfer Stadtparlament gestellt hatte. Jene Studie des damaligen Amts für Straßen- und Verkehrswesen (ASV) sagt erhebliche Verkehrsbelastungen für die untergeordneten Straßen in der Region voraus, falls die A 49 bei Stadtallendorf endet.
Bis spätestens 13. April muss die Klage des Nabus, unterstützt von der Aktionsgemeinschaft, gegen den A-49-Abschnitt von Treysa nach Stadtallendorf beim Bundesverwaltungsgericht eingehen.
Doch Fraktionsvorsitzender Michael Feldpausch warb vergebens für den Antrag. Stephan Klenner (CDU) verwies darauf, dass der Rechtsschutzfond die A 49 komplett verhindern wolle. Werner Hesse, Fraktionsvorsitzender der SPD, sprach gar vom „Versuch, uns zu instrumentalisieren“ und Winand Koch warnte davor „Emotionen zu schüren“. 33 der 37 Parlamentarier stimmten gegen den Grünen-Antrag.
Der Magistrat beantwortete zugleich eine Anfrage von Frank Hille (CDU) zum OP-Bericht vom 15. März. Es sei noch nicht abschließend zu beurteilen, ob ein Autobahnende im Bereich der Anschlussstelle B 454 ausgeschlossen werden kann.
Vom Magistrat kam die Empfehlung, mit politischen Mitteln weiterhin für einen A-49-Weiterbau in einem Zuge zu kämpfen. Eine Anfrage von Winand Koch widmete sich den ausgelegten Unterlagen zum Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt, gegen den jetzt Klage erhoben werden soll.
Die Verwaltung erklärte dazu, dass sie bisher nur die Punkte der 800-seitigen Planungsunterlagen geprüft habe, bei denen es um Stadtallendorfer Einwände gegangen sei.
von Michael Rinde
Bürgerreporter:in:Walter Munyak aus Stadtallendorf |
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