Freiwillige Einwilligung zur Briefwahl
Bei der Stadt Stadtallendorf nimmt man es mit dem Datenschutz sehr genau: Wer Briefwahl beantragen möchte, soll für den Antrag freiwillig seine Daten zur Verfügung stellen:
Ich willige in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten, die ausschließlich zum Zwecke der Bearbeitung meines Wahlscheinantrages erhoben werden, freiwillig ein. Mir ist bekannt, dass für den Online-Antrag personenbezogene Daten über die gesetzlichen Pflichtangaben hinaus erhoben werden (z.B. Akademischer Grad, E-Mail-Adresse, ...). *
Zum Sternchen gibt es folgenden Hinweis: (*) sind Pflichtfelder
Wer also nicht freiwillig zustimmt, muss auf seinen Antrag verzichten.