Zahnarztpraxen sind keine Tatorte!
Frankfurt am Main, 28. September 2022.
„Tatort Gesundheitswesen! Ein Milliardenbetrug?“ – unter dieser reißerischen Überschrift veröffentlichten der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) und der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) am 26. September 2022 eine gemeinsame Pressemitteilung. Kernbotschaft dieser Mitteilung ist die Forderung spezialisierter Ermittlungsstrukturen zur Bekämpfung von Abrechnungsbetrug und Korruption im Gesundheitswesen.
In Ermangelung gesicherter Erkenntnisse benennt die Pressemitteilung Schätzungen auf Basis einer in Großbritannien durchgeführten „Dunkelfeldstudie“. Nähere Angaben zu Studiendesign, Umfang und Zeitraum der britischen Studie werden nicht gemacht, auch ein Link zur Originalstudie fehlt. Das mittels Dunkelfeldstudie in Großbritannien ermittelte prozentuale Schadensaufkommen pro Jahr übertragen GKV-SV und BDK auf die Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland.
„Das gesamte deutsche Gesundheitswesen und damit auch die gesamte Zahnärzteschaft unter Generalverdacht zu stellen, ohne vorangegangene seriöse Recherche und ohne fundierte Daten oder auf Deutschland bezogenes Zahlenmaterial zu liefern, ist in höchstem Maße fragwürdig und unseriös“, kritisiert Stephan Allroggen, Vorstandsvorsitzender der KZV Hessen. „Zudem verschweigt die Pressemitteilung einen wichtigen Sachverhalt: Auch alle Kassenzahnärztlichen Vereinigungen verfügen über Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten.“
Gemäß dem am 1.1.2004 in Kraft getretenen GKV-Modernisierungsgesetz haben diese bei den KZVen angesiedelten Stellen alle zwei Jahre einen Ergebnis- und Tätigkeitsbericht an die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) zu übermitteln. Die KZBV veröffentlicht den Bundesbericht regelmäßig auf ihrer Website unter
https://www.kzbv.de/fehlverhalten-im-gesundheitswe...
Dunkelfeldstudien
Das Bundeskriminalamt (BKA) informiert auf seiner Website über Forschungsprojekte und Dunkelfeldstudien. Demnach verfolgen Dunkelfelduntersuchungen das Ziel, „Erkenntnisse über das Gesamtaufkommen bestimmter Straftaten einschließlich des sogenannten (relativen) Dunkelfeldes, also der bei der Polizei nicht bekannten Straftaten, zu gewinnen.“
Dunkelfelduntersuchungen bedienen sich „der Befragung zufällig ausgewählter Personen bezüglich ihrer Erfahrungen als Opfer (´Opferbefragungen`) oder Täter (´Täterbefragungen`) von Straftaten, sofern sie solche gemacht haben.“ Auf der Website des BKA ist auch eine ausführliche Übersicht abrufbar zu Dunkelfelduntersuchungen, die seit den 70er Jahren vom BKA gefördert wurden bzw. an denen sich das BKA beteiligt hat.
Forschungsprojekte mit Blick auf das deutsche Gesundheitswesen sind dort nicht genannt. Quelle: https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Forschung/For...l
Pressekontakt:
KZV Hessen,
Regina Lindhoff, Leitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
Tel. 069 6607-278,
Fax 069 6607-388,
Mail presse@kzvh.de
Bürgerreporter:in:Herbert Köller aus Stadtallendorf |
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