UPD-Bericht zeigt Beratungsbedarf zu Zahnbehandlungen
Beschwerden machen verschwindend geringen Anteil aus
Frankfurt, 02. Juli 2013. Der gestern veröffentlichte Bericht der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) lässt den auch aus Sicht der Zahnärzteschaft durchaus vorhandenen allgemeinen Beratungsbedarf hinsichtlich der Möglichkeiten moderner Zahnmedizin erkennen. Nicht zuletzt aufgrund dieses häufig schon im Vorfeld einer notwendigen oder erwünschten Therapie bestehenden Bedarfs steht den Patienten in Hessen mit der Patientenberatung der Landeszahnärztekammer seit vielen Jahren ein kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.
Die Beschwerden zur Ergebnisqualität, die von Patientenseite bei der UPD vorgebracht wurden, liegen hingegen im Vergleich mit der absoluten Zahl zahnärztlicher Behandlungen im Jahr lediglich im Promillebereich. Gerade einmal 1.165 Beratungen zu vermuteten Mängeln stehen allein rund 60 Millionen vertragszahnärztliche Behandlungen gegenüber. Dieses zahlenmäßige Verhältnis wird auch durch aktuelle Umfragen zur Zufriedenheit der Patienten mit ihrem Zahnarzt bestätigt.
„Auch wenn die Beschwerden vonseiten unserer Patienten einen verschwindend geringen Anteil gemessen an den Behandlungen, die wir jährlich durchführen, ausmachen, ist dies kein Grund, sich auf den sprichwörtlichen Lorbeeren auszuruhen. Jede begründete Beschwerde ist für uns eine Beschwerde zu viel. Wir verstehen Berichte wie den jüngsten UPD-Monitor daher als einen Anreiz, noch besser und etwa im Bereich der Abrechnung noch verständlicher und transparenter zu werden. Dafür haben wir auch in Hessen eine sachkundige und gleichermaßen unabhängige Patientenberatung, die von Jahr zu Jahr stärker nachgefragt wird“, kommentiert Dr. Michael Frank, Präsident der Landeszahnärztekammer Hessen.
„Wenn es um ihre Zähne geht, reden wir niemandem nach dem Mund“ – getreu diesem Slogan versteht sich die Patientenberatungsstelle der Landeszahnärztekammer Hessen (LZKH) als fachlich versierter und objektiver Dienstleister bei allen Fragen rund um den Zahn. Dass dieses Leitbild umgesetzt und mit Freundlichkeit und Freude an der Sache umfassend beraten wird, schlägt sich auch in den Zahlen nieder, die den Beleg für die Wahrnehmung des Beratungsangebots durch die Patienten liefern. Im Jahr 2012 gingen bei der Patientenberatung der LZKH rund 16.000 telefonische und auch schriftliche Anfragen ein. Verglichen mit der Gesamtzahl der Anfragen in 2010 bedeutet dies eine Steigerung um etwa 1000 Anfragen.
Die Beratungsgespräche befassen sich mit allen Aspekten moderner Zahnheilkunde. Dabei sind die Themen ebenso vielfältig wie die individuelle Mundsituation jedes einzelnen Patienten, der sich Rat bei den Sachbearbeiterinnen der LZKH holt. Sie reichen von A wie Amalgam bis Z wie Zahnersatz. Neben Fragen von Patienten, die sich einen Überblick zu bestimmten zahnmedizinischen Therapien verschaffen wollen, geht es häufig um private Rechnungen, Kostenpläne und das Abrechnungsverfahren. Darüber hinaus werden Anfragen nach Zahnärzten mit Tätigkeitsschwerpunkten im Bereich der Kinder-, Behinderten- oder verstärkt der Alterszahnheilkunde bearbeitet. Zu einer unabhängigen und objektiven Beratung im Sinne des Patienten gehört nicht zuletzt auch ein effektives Beschwerdemanagement für alle, die mit ihrer Behandlung unzufrieden sind. Zu den am stärksten nachgefragten Bereichen zählen, wie bereits in den vergangenen Jahren, Zahnersatz und Zahnarztrechnung.
Die Patientenberatung berät unter der Hotline 069 427275-169 in allen zahnmedizinischen Fragen. Weitere Informationen bieten die Internetseiten der Landeszahnärztekammer Hessen (www.lzkh.de).
Kontakt:
Landeszahnärztekammer Hessen
Veit Justus Rollmann
Rhonestr. 4,
60528 Frankfurt
069 427275-116
E-Mail: rollmann@lzkh.de
Internet: www.lzkh.de