Mehr Geld für Zahnmedizinische Fachangestellte in Hessen
2. Stufe des Tarifvertrags tritt zum 1. Juli 2021 in Kraft
Frankfurt, 30. Juni 2021. Am 1. Juli tritt in Hessen die zweite Stufe des Tarifvertrags für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) in Kraft. Damit werden die Gehälter bis zum 15. Berufsjahr um linear 3 Prozent angehoben. Für die höheren Berufsjahre wurden differenzierte Regelungen und eine Besitzstandswahrung vereinbart.
Durch das Absolvieren von Aufstiegsfortbildungen, etwa zum/r Zahnmedizinischen Fach- oder Verwaltungsassistentin*en, können ZFA Zuschläge auf das Grundgehalt von 7,5 bis 30 Prozent erhalten.
„Die meisten jungen Menschen, die sich für die Ausbildung und den Beruf ZFA entscheiden, tun dies nicht des Geldes wegen, sondern aufgrund der verantwortungsvollen und abwechslungsreichen Tätigkeit und der sehr guten Zu-kunftsaussichten. Aber auch eine angemessene Vergütung auf Basis verlässlicher, vertraglicher Regelungen ist ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, ohne die in unseren Praxen nichts laufen würde. Deshalb sind wir in Hessen von Beginn an Partner im Tarifvertrag und werden weiter daran mitarbeiten, für alle Beteiligten faire Bedingungen zu schaffen“, sagt Dr. Andreas Friedrich, Vorstandsmitglied der Landeszahnärztekammer Hessen (LZKH) und für die Arbeitgeberseite an den Tarifverhandlungen beteiligt.
Bei den Tarifverhandlungen in Hamburg am 27. November 2019 hatten sich die Vertragspartner, der Verband medizinischer Fachberufe e. V. (VmF) und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen für Zahnmedizinische Fachangestellte/Zahnarzthelfer/innen (AAZ), auf eine Erhöhung des tariflichen Entgelts und der Vergütung der Auszubildenden geeinigt. Die erste Stufe war im Januar 2020 in Kraft getreten. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2022. Der Tarifvertrag steht mit Gehaltstabellen auf der Internetseite der Landeszahnärztekammer Hessen unter
www.lzkh.de > Praxispersonal > Rechtlicher Rahmen
zum Download bereit.
Kontakt:
Landeszahnärztekammer Hessen
Dr. Veit Justus Rollmann
Rhonestr. 4,
60528 Frankfurt
069 427275-116
E-Mail: rollmann@lzkh.de
Internet: www.lzkh.de