Lieber früher als später: Vorsorgeangebote wahrnehmen
Pressemitteilung der KZV Hessen zum Internationalen Tag der Patientensicherheit am 17. September 2020
Frankfurt, 16. September 2020
. Zahnärztliche Untersuchungen sind nicht nur für Zahn- und Mundgesundheit wichtig, sondern auch für die Allgemeingesundheit. Zahnärztinnen und Zahnärzte können Vorstufen ernster Erkrankungen erkennen und rechtzeitig behandeln. Dazu sagt Stephan Allroggen, Vorsitzender des Vorstands der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen: „Vorsorgeuntersuchungen in Zahnarztpraxen sind medizinisch notwendige Leistungen. Sie tragen dazu bei, Krankheitsbilder frühzeitig zu erkennen und erforderliche Therapien einzuleiten. Die Zusammenhänge zwischen Parodontitis und Diabetes, zwischen Zahnerkrankungen und Herz-Kreislauf-Beschwerden sind durch Studien nachgewiesen. Gute zahnärztliche Vorsorge bedeutet also auch die Gewissheit, etwas für die Allgemeingesundheit zu tun.“
Höhere Zuschüsse ab 1. Oktober
Regelmäßige jährliche Zahnarztbesuche dienen nicht nur der Gesundheitsvorsorge, sondern sparen auch Geld, falls doch einmal Zahnersatz erforderlich sein sollte. Ab 1. Oktober 2020 gelten neue Festzuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen bei Zahnersatz: Die Zuschüsse werden von 50 % auf 60 % der durchschnittlichen Kosten der jeweiligen Regelversorgung erhöht. Für Versicherte mit gut geführtem, vollständigem Bonusheft über 5 Jahre trägt die gesetzliche Krankenversicherung dann 70 %, für Versicherte mit vollständigem Bonusheft über 10 Jahre 75 % dieser Kosten. Erwachsene müssen dafür mindestens einmal pro Jahr einen zahnärztlichen Kontrolltermin wahrnehmen, Versicherte unter 18 Jahren mindestens einmal pro Kalenderhalbjahr.
Zahnarztbehandlungen in Zeiten von Corona
Kein Patient muss befürchten, in der Zahnarztpraxis ein erhöhtes Infektionsrisiko einzugehen. Das im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie noch einmal angepasste Hygienekonzept in den Zahnarztpraxen gewährleistet maximalen Schutz nicht nur vor Ansteckungen mit dem Coronavirus. Die Richtigkeit dieses Hygienekonzepts der
Zahnärzteschaft haben die letzten Monate bewiesen. Einer sicheren Untersuchung und Behandlung im Interesse der Mund- und Allgemeingesundheit steht also nichts im Wege.
4. Jahresbericht der bundesweiten Zahnärztlichen Patientenberatung
Viele Patienten sind sich ihrer gesetzlich verankerten Rechte nicht immer bewusst und
haben Bedarf an zusätzlichen Informationen über die Versorgung oder zum Leistungskatalog der Krankenkassen. Das zeigt der 4. Jahresbericht der Zahnärztlichen Patientenberatung, der heute von Bundeszahnärztekammer und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) vorgestellt wurde. Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV: „Der Bedarf an fachlich fundierten Informationen ist ungebrochen. Die Menschen nehmen das kostenfreie Angebot der Zahnärzteschaft gerne in Anspruch und legen Wert auf die Expertise. Seit vielen Jahren leisten wir damit einen erheblichen Beitrag, um Patienten mit Sachkompetenz bei der Wahrnehmung ihrer Rechte zu unterstützen und Hilfestellung zu geben, wenn diese benötigt wird.“
Der Analyse und Evaluation der Arbeit der Beratungsstellen von (Landes-)Zahnärztekammern und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen zufolge wurden im Jahr 2019 bundesweit 33.488 Beratungen durchgeführt (2018: 35.532). Davon wurden die Beratungsstellen mehr als 5.100 Mal wegen patientenrechtlicher Belange kontaktiert.
KZV Hessen, Regina Lindhoff, Leitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
Tel. 069 6607-278, Fax -388, Mail regina.lindhoff@kzvh.de
Bürgerreporter:in:Herbert Köller aus Stadtallendorf |
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