Kooperationsverträge mit Pflegeheimen

Eine Kooperationsvereinbarung ist zwischen Zahnärzten und Pflegeheimen möglich | Foto: KZVH
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  • Eine Kooperationsvereinbarung ist zwischen Zahnärzten und Pflegeheimen möglich
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Seit 1. April 2014 haben Zahnärzte die Möglichkeit, einen Kooperationsvertrag mit einem Pflegeheim oder mit mehreren Pflegeheimen abzuschließen. Er gibt beiden Seiten – Zahnarzt und Heim – eine rechtlich sichere Basis, regelt die Vergütung und trägt zu einer höheren gegenseitigen Akzeptanz aller Beteiligten bei. Hintergrund ist eine zwischen dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) geschlossene Rahmenvereinbarung. Sie sieht routinemäßige Eingangsuntersuchungen und regelmäßige Untersuchungen zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten vor. Erhoben werden dabei der Pflegezustand des Gebisses und von evtl. vorhandenem Zahnersatz sowie ein möglicher Behandlungsbedarf. Die Abstimmung mit dem Pflegepersonal und seine Anleitung zu Maßnahmen der richtigen Mundhygiene gehören ebenfalls dazu.

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen (KZVH) hat in Abstimmung mit der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen e. V. und dem Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. einen Mustervertrag ausgearbeitet, der Mitgliedern der KZVH zur Verfügung steht. Auch beratend begleitet sie interessierte Vertragszahnärzte rund um das Thema „Aufsuchende Betreuung“.

Daten und Fakten

50.800 pflegebedürftige Menschen leben in Hessen in einem stationären Pflegeheim. Neben den pflegenden Angehörigen stellten am Jahresende 2013 in Hessen 1.066 ambulante Pflegedienste und 815 stationäre Einrichtungen (Pflegeheime) die Versorgung und Betreuung der Pflegebedürftigen sicher.
Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt, Stand: 12.12.2014, http://www.statistik-hessen.de/PresseWeb/pm_779.ht...

Innerhalb eines Jahres, von April 2014 bis einschließlich März 2015, unternahmen die hessischen Zahnärztinnen und Zahnärzte bei ihren Patienten rund 61.600 Haus- und Heimbesuche.

Bis Ende Juli 2015 verzeichnete die KZV Hessen mehr als 200 Kooperationsverträge mit stationären Pflegeheimen.

Knapp 7 km beträgt die durchschnittliche Entfernung einer Zahnarztpraxis zu einem Pflegeheim, mit dem ein Kooperationsvertrag besteht.

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen

Die KZVH erfüllt die ihr vom Gesetzgeber übertragene Aufgabe der Sicherstellung einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen vertragszahnärztlichen Versorgung. Sie gewährleistet, dass die Versorgung patientenorientiert und qualitativ hochwertig erfolgt und dass sie den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entspricht.

Die KZVH vertritt auch die Interessen der rund 4.600 hessischen Zahnärztinnen und Zahnärzte. Das gilt insbesondere hinsichtlich der Vertragsgestaltung mit den Krankenkassen. Die KZVH ist kompetenter Ratgeber für Fragen der Abrechnung, überprüft zudem die Abrechnungen der Zahnärztinnen und Zahnärzte auf sachlich-rechnerische Richtigkeit. Die KZVH ist kraft Gesetzes eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und unterliegt der Rechtsaufsicht des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration.

Kontakt:
Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen
Lyoner Str. 21,
60528 Frankfurt
Regina Lindhoff, Öffentlichkeitsarbeit,
Tel. 069 6607-278, Fax -388, Mail: regina.lindhoff@kzvh.de

Bürgerreporter:in:

Herbert Köller aus Stadtallendorf

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