Klare Ansage der Zahnärzte an die Politik!
Das Niveau der Zahnmedizin in Deutschland kann sich auch im internationalen Vergleich sehen lassen. Kaum ein öffentliches Gesundheitswesen bietet so viele Leistungen wie unser System der gesetzlichen Krankenversicherung. Unabhängig vom Einkommen haben alle Patienten Zugang zu einer hochwertigen zahnmedizinischen Versorgung. Niemand muss mit einer Lücke im Gebiss herumlaufen. In vielen anderen europäischen Ländern sieht das ganz anders aus. Damit das auch künftig so bleibt, muss der Gesetzgeber handeln.
Keine Einheitsversicherung
Noch immer sind beispielsweise zahnerhaltende Maßnahmen in der gesetzlichen Krankenversicherung budgetiert. Ist das Budget einer Krankenkasse ausgeschöpft, werden die Honorare der Zahnärzte gekürzt und sind in manchen Fällen nicht mehr kostendeckend. Das ist einer der Gründe dafür, dass die Zahnarztdichte in ländlichen Regionen schon heute deutlich niedriger als in Großstädten ist, wo es mehr Privatpatienten gibt. Ohne Privatleistungen könnte übrigens kaum eine Praxis überleben. Auch deshalb ist es wichtig, dass es nicht zur „Einheitsversicherung“ kommt. Sie würde zu einer deutlichen Verschlechterung der Versorgung führen – und zwar für alle Patienten.
Weniger Bürokratie
Generell entscheiden sich immer weniger junge Zahnärztinnen und Zahnärzte für die Gründung oder Übernahme einer eigenen Praxis. Sie arbeiten lieber als angestellte Zahnärzte. Eine der Hauptursachen dafür ist die hohe Bürokratiebelastung von Praxisinhabern. Seit Jahren fordern die Zahnärzte und ihre Organisationen deshalb eine spürbare Entlastung von Verwaltungsaufgaben.
Viel diskutiert wird auch über die Aufnahme neuer Behandlungen in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Ein Beispiel dafür ist die „unterstützende Parodontitis-Therapie“. Sie muss bislang von gesetzlich versicherten Patienten selbst bezahlt werden.
Doch klar ist: Wenn der Gesetzgeber sie zur Kassenleistung machen will, muss er dafür auch die nötigen finanziellen Mittel bereitstellen. Das Gleiche gilt für die bessere Versorgung von Pflegebedürftigen. Der Zusammenhang zwischen der Mundgesundheit und vielen anderen Erkrankungen ist wissenschaftlich bewiesen. Gerade alte Menschen profitieren ganz erheblich von einer regelmäßigen zahnmedizinischen Untersuchung und Behandlung. Mittlerweile werden erfreulicherweise auch immer mehr Pflegeheime durch Zahnärzte betreut, aber auch diese Angebote sind ausbaufähig.
Kleine Praxen nicht überlasten
Kritisch sehen die Zahnärzte die Aktivitäten des Gesetzgebers im Bereich Qualitätsmanagement und -sicherung. Denn viele Maßnahmen, die eigentlich für große Krankenhäuser gedacht sind, werden eins zu eins auf kleine Zahnarztpraxen übertragen. Dabei messen gerade die Zahnärzte der Qualitätssicherung schon immer einen sehr hohen Stellenwert bei. Ein Beispiel dafür sind die Gutachter, die gesetzlich versicherte Patienten bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler einschalten können. Und selbstverständlich bilden sich alle Zahnärzte regelmäßig fort, um ihren Patienten immer die neuesten Behandlungsmethoden anbieten zu können. Die gesetzliche Fortbildungspflicht halten die meisten Zahnärzte deshalb auch für verzichtbar.
Quelle dieses Beitrags:
Leo Hofmeier
In "Lückenlos" Das Patientenmagazin Ihrer Kassenzahnärztlichen Vereinigungen
Bürgerreporter:in:Herbert Köller aus Stadtallendorf |
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