Keine IGeL beim Zahnarzt
IGeL sind Ihnen beim Arzt vielleicht schon einmal begegnet.
Die „Individuellen Gesundheits-Leistungen“ werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt, weil ihr Nutzen nicht eindeutig anerkannt ist. Beim Zahnarzt werden Sie dagegen keine IGeL finden: Falls Sie für eine Zahnbehandlung zuzahlen müssen, werden in der Regel Zusatzleistungen erbracht, die zwar nicht im Grundleistungskatalog der Kassen enthalten sind – ihre Wirksamkeit ist dennoch erwiesen.
„Ein typisches Beispiel ist Zahnersatz, wenn etwa der Patient sich anstelle der Kassenleistung Vollmetallkrone für eine ästhetisch ansprechendere Keramikkrone entscheidet“, sagt Dr. Jürgen Fedderwitz, Vorsitzender der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung. Auch wenn es für eine Leistung keinen verpflichtenden Kassenzuschuss gibt – wie etwa bei der professionellen Zahnreinigung –, ist deren Nutzen belegt, so Fedderwitz: „Mit IGeLn hat das nichts zu tun.“
Quelle dieses Beitrages: www.lueckenlos.info
"Lückenlos" ist eine Publikation der Herausgebergemeinschaft der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen Bayerns, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein (Körperschaften des öffentlichen Rechts)
Ob es nun IGeL heißt oder Zusatzleistung - nicht alles, was wünschenswert ist, ist auch notwendig. Eine professionelle Zahnreinigung mag sich positiv auf die Zahngesundheit auswirken, aber es geht auch ohne.