Öllampen sind eine tödliche Gefahr für Kinder – Neue EU-Verordnung für Lampenöle
Gerade zur Weihnachtszeit stehen Öllampen vermehrt auf den Tischen und bringen besinnliche Stimmung in die Stuben. Doch gerade diese Öllampen können zu einer lebensbedrohlichen Gefahr für Kinder werden. Allein zwischen den Jahren 2000 und 2008 wurden bundesweit mehr als 700 Vergiftungen durch Lampenöl gemeldet, von denen fünf tödlich endeten. Auch Guntram Schneider (SPD), NRW Minister für Arbeit, Integration und Soziales, wies nun auf die gefahren der Lampenöle hin. "Die beliebten Öllampen sind für Kinder hochgefährlich", sagte Minister Schneider in Düsseldorf. Die meisten Lampenöle werden auf Paraffinbasis hergestellt, und schon kleinste Mengen Paraffin können eine chemische Lungenentzündung auslösen, die im schlimmsten Fall tödlich verlaufen kann. Die Eltern sind gefordert darauf zu achten, das Öl und die Lampen für Kinder unzugänglich sind.
Auch die EU wurde auf die gefahren der Lampenöle aufmerksam und beschloss eine neue EU-Verordnung. Somit darf das Lampenöl seit dem 01. Dezember 2010 nur noch in schwarzen, undurchsichtigen Flaschen mit maximal einem Liter Inhalt verkauft werden. Mit der Färbung der Flasche will man eine Verwechslung des Öls mit Getränken verhindern. Durch die kleine Verpackungsgröße soll ein gefahrloses Umfüllen des Lampenöls ermöglicht werden.
Um die Gefahr des Lampenöls direkt erkennbar zu machen, müssen auf den Verpackungen laut der neuen EU-Verordnung folgende Hinweise angebracht sein: "Bereits ein kleiner Schluck Lampenöl – oder auch nur das Saugen an einem Lampendocht – kann zu einer lebensbedrohlichen Schädigung der Lunge führen" sowie "Mit dieser Flüssigkeit gefüllte Lampen sind für Kinder unzugänglich aufzubewahren."
Der gesamte Einzelhandel darf nach dieser EU-Verordnung ab dem 01. Dezember 2010 nur noch diese besonders gekennzeichneten Lampenöle Verkaufen. Der Verkauf von älteren Lampenöle aus Lagerbeständen ohne diese Kennzeichnungen ist somit seit dem 01. Dezember 2010 nicht mehr zulässig.
Schon jetzt dürfen Lampenöle nur in Behältern abgegeben werden, die einen kindersicheren Verschluss haben. Dies ist auch für die Einfüllöffnung am Ölbehälter der Lampe vorgeschrieben. Die Öllampen müssen stand- und stoßfest sein und einen Dochtschutz besitzen, so dass Kinder keinen direkten Zugang zum Docht haben.
Bürgerreporter:in:Oliver Klas aus Solingen | |
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