1-1-1-Regelung für Besucher in den Wertachkliniken
Ab 14. März darf auf den Normalstationen der Wertachkliniken pro Patient wieder eine zu Beginn des Aufenthalts festgelegte Person für eine Stunde pro Tag ins Krankenhaus. Voraussetzung dafür ist ein externer negativer Testnachweis, also ein Antigentest der nicht älter als 24 Stunden oder ein PCR-Test der nicht älter als 48 Stunden ist. In besonderen Fällen gibt es Ausnahmeregelungen.
Die allgemeinen Besuchszeiten sind täglich von 15 bis 20 Uhr und die Besucher müssen sich auch weiterhin registrieren. Das Formular liegt an den Pforten aus und kann von der Internetseite der Wertachkliniken (https://wertachkliniken.de) heruntergeladen werden. Für die Dauer des Aufenthalts besteht in beiden Häusern weiterhin auf dem gesamten Gelände eine FFP2-Maskenpflicht, also auch im Patienten-Garten und in den Einzelzimmern.
Darüber hinaus gilt leider immer noch ein Besuchsverbot für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sowie enge Corona-Kontaktpersonen und Menschen, die sich in Quarantäne befinden oder typische Corona-Symptome haben. Außerdem können Corona-Patienten aufgrund der besonderen Hygienebestimmungen nicht besucht werden.
Bürgerreporter:in:Doris Wiedemann aus Schwabmünchen |
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