Rechtsprechung im Fall Höcke

Rechtsprechung | Foto: wikipedia

Heute hat das Landgericht Halle (Sachsen-Anhalt) gegen den Vorsitzenden der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag Björn Höcke wegen Äußerung einer Nazi-Parole sein Urteil verkündet; es ist "nur" eine Geldstrafe, und er büsst nicht sein Recht ein, zu wählen und gewählt zu werden. Aber die Wähler in Thüringen werden wissen: er ist verurteilt und Nicht freigesprochen.

Im folgenden spekuliere ich auf dünnem Eis:
Am 18. 4. dieses Jahres begann der Prozess, 3 Tage vorher - auch am Vormittag - begann in New York der erste Prozess gegen Donald Trump.
Im Fall von Donald Trump würde ausreichen, dass ein einziger der 12 Geschworenen für 'unschuldig' stimmen würde, und Trump wäre freigesprochen. Aber das Gerechtigkeitsempfinden verlangt nach einer Verurteilung, und die Ähnlichkeit der Prozess-Anfänge legt es auch nahe.
Ein alter Spruch von Hermann Hesse lautet: Jedem Anfang wohnt ein Zauber inne

Bürgerreporter:in:

Jost Kremmler aus Potsdam

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