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Rundfunkgebührenbefreiung gefordert

Der SoVD fordert wieder Befreiung für Behinderte: „Das deutliche Plus beim Rundfunkbeitrag muss jetzt den behinderten Menschen und den Beziehern kleiner Einkommen zugute kommen. Hier sind Nachbesserungen überfällig.“ Das erklärte Adolf Bauer, Landesvorsitzender des Sozialverbands Deutschland (SoVD) in Niedersachsen. Auch der Vorstand des SoVD Ortsverbandes unterstützt diese Meinung.

Bauer verwies auf die in der Vergangenheit bewährte Rundfunkbeitragsbefreiung für Menschen mit Behinderungen. Der Ausgleich ermöglichte kulturelle Teilhabe für Personen, denen aufgrund ihrer Behinderung der Weg in Ausstellungen, Konzerte oder Theater verstellt war. Mit Inkrafttreten des neuen Rundfunkbeitragsrechts wurde der Nachteilsausgleich vor einem Jahr abgeschafft. Der SoVD hatte dies vehement kritisiert und deutliche Verbesserungen gefordert. Bauer sprach sich zudem für eine Entlastung der Bezieher von kleinen Einkommen aus. „Die Befreiungsmöglichkeiten vom Rundfunkbeitrag aus sozialen Gründen auszuweiten, ist angesichts der sprudelnden Einnahmen der richtige Weg. Wer früher aufgrund der steigenden Kosten für Miete, Heizung und Strom auf das Fernsehen verzichtet hat, konnte über die Runden kommen. Die Möglichkeit der Befreiung muss den Betroffenen wieder eröffnet werden“, sagte der Landesvorsitzende.

Dass an dieser Stelle dringend nachjustiert werden muss, zeigen auch die Nachfragen in den etwa 60 SoVD-Beratungszentren in ganz Niedersachsen, so auch im SoVD-Büro, Neustadt, Leinstr. 37.

„Viele Betroffene mit kleinem Einkommen und zum Teil schwerer Behinderung können nicht verstehen, warum sie trotz ihres Handicaps nicht wie wie früher von der Gebühr befreit werden, " so die Vorsitzende Ulrike Weisang, des SoVD-Ortsverbandes Neustadt.

(weitere Infos unter www.sovd-nds.de)

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3 Kommentare

Bürgern mit geringen Einkommen und entsprechender Bedürftigkeit sollte das erlassen werden. Ob da jemand behindert ist oder nicht, spielt da ja keine Rolle (allenfalls bei der Bedürftigkeitsprüfung, falls die Behinderung besondere Kosten entstehen lässt, die das anrechenbare Einkommen verringern)

Diese Forderung ist völlig berechtigt.

Wer körperlich oder finanziell von der Teilnahme am öffentlichen Leben ausgeschlossen ist, sollte gebührenfrei die Rundfunk-und Fernsehsendungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten empfangen können.

Eine vorgesehene Gebührensenkung für alle Gebührenzahler von unter 5% ist dagegen entbehrlich.

> "Diese Forderung ist völlig berechtigt. Wer körperlich oder finanziell von der Teilnahme am öffentlichen Leben ausgeschlossen ist, sollte gebührenfrei die Rundfunk-und Fernsehsendungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten empfangen können."

Warum sollten Betuchte da etwas geschenkt bekommen?

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