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Straßenverkehrs(un)ordnung: Parken in der Feuerwehrzufahrt?!

Mandelsloh - Als würde es nicht schon reichen, dass Autos regelmäßig auf Hydranten geparkt oder Straßen durch solche regelrecht unpassierbar für große Rettungsfahrzeuge werden, musste ich vor einigen Tagen feststellen, dass es noch schlimmer geht.
Schnell kam die Erinnerung an unsere „200 Meter in 15 Minuten Fahrt“ durch die zugeparkte Sankt-Osdag-Straße vor etwas über einem Jahr. (Artikel)
Ich fuhr zufällig an unserem Feuerwehr-Gerätehaus vorbei und sah diese zwei geparkten Autos. Es ist ja nicht so, als ob mir der Anblick parkender KFZs in der Feuerwehrzufahrt neu wäre, aber dann gleich zwei direkt vorm Hinweisschild „Feuerwehrzufahrt Ständig freihalten“. Jeder Fahrer hatte sogar sein eigenes Verkehrszeichen, welches er erfolgreich ignoriert hatte.
Ach ja, § 12 Absatz 5 der StVO: „Das Halten ist unzulässig vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten.“
Nicht nur für die Feuerwehr ist so etwas ärgerlich: die Zufahrt wird nicht nur von 2 großen und einem kleinen Feuerwehrfahrzeug, sondern auch vom Rettungswagen des DKR und von Einsatzfahrzeugen der Polizei genutzt.
Unsere Bitte an SIE:

Schauen Sie, wo und wie Sie parken!

Versperren Sie nicht Einsatzfahrzeugen den Weg,

auf deren Hilfe Sie im Notfall angewiesen sein könnten!

Parken Sie auch nicht auf Hydranten,

mit deren Wasser wir Ihr Haus löschen könnten!

  • Hier gilt offenbar die Straßenverkehrs(un)ordnung
  • hochgeladen von Tobias Haltenhof
  • Bild 4 / 4

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9 Kommentare

Tobias, schon klar - aber was wird denn dann tatsächlich gemacht, wenn ein Haus mit Menschen brennt und die einzige Zufahrt zugeparkt ist? Die Polizei rufen und dann auf einen Abschleppwagen warten, dürfte ja nicht im Interesse der Hausbesitzer und brennenden Insassen sein...

Wir hatten so einen Fall noch nie. Es sind mir auch keine Fälle der Art bekannt. Grundsätzlich gilt: Eingensicherung geht vor. Und wenn wir nicht durchkommen, müssen wir halt u.U. erst mit nem Stahlseil das entsprechende Fahrzeug wegziehen. Den durch die Verzögerung entstandenen Mehrschaden wird sich sicher i-wer vom Falschparker wiederholen/einklagen.

Aha, ok.

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