Zu den Wahlen bedenken, dass nicht Alles, was Recht auch Rechtens ist!
Folgt man Ingo Appelt im ZDF-Kabarett-Highlight “Neues aus der Anstalt“ vom 27. August, so wird die SPD nicht gewählt und sind gemäß den deutlichen Klartext-Attacken der übrigen Protagonisten auch die sonstigen Parteien nicht wählbar.
Der zur Überform aufgelaufene Christoph Sieber brachte es auf den Punkt, als er feststellte, dass die Demokratie mit den Mitteln der Diktatur verteidigt wird.
Was aber nun, wenn im September die Wahlen anstehen – im Bund und in Bayern?
Welchen Einfluss nimmt das auf die Entscheidung mündiger Bürger?
Erwin Pelzig stellte am Beispiel einer unmenschlichen Asylpolitik im gleichen Sendeformat fest, dass man bei derartigen Missständen durchaus auch einmal den rechtlich einwandfreien Rechtsstaat erpressen können dürfen sollte und dies nicht nur den Banken vorbehalten zu sein habe.
Wem dies für seinen Urnengang als Wahlentscheidung noch nicht genügt, dem bietet die Bayerische Justiz – aus der Affäre Gustl Mollath ganz offensichtlich noch immer nicht ausreichend sensibilisiert und konkret auch vor Kindern nicht Halt machend – einen konkreten Denkansatz:
im Rahmen einer Ehescheidung kam es – wie meist unausweichlich – zum “Rosenkrieg“. In dessen Verlauf wurden die Bandagen härter und die Mutter als alleinige Sorgeberechtigte eines damals 7-jährigen Mädchens stellte Strafanzeige gegen den Großvater väterlicherseits wegen sexuellem Missbrauch.
Im weiteren Verlauf distanzierte sich die heute fast 14-jährige mehrfach und unmissverständlich von diesen, seitens der Muter suggerierten wahrheitswidrigen Beschuldigungen.
Als – geradezu wider Erwarten – das Sorgerecht auf den Vater überging, stellte dieser fest, dass ein PKH-Antrag (Prozesskostenhilfe) seitens der Mutter als gesetzliche Vertreterin auf den Namen der minderjährigen Tochter falsch ausgefüllt und Vermögenswerte der Tochter nicht angegeben wurden.
Da in anderen PKH-Anträgen andere Angaben bestehen, kann nach allen Gesetzen der Logik nicht von Versehen ausgegangen werden, sondern liegt der – zumindest anfängliche – Verdacht auf die Straftat des Prozesskostenhilfebetruges geradezu auf der Hand.
Obwohl die zuständige Staatsanwaltschaft exakt in diese Richtung ermittelt, wird jedoch die Jugendliche für die widerrechtlich von der Staatskasse verauslagten Verfahrenskosten von über € 7.500 in Anspruch genommen.
Nach den Buchstaben des Gesetzes korrekt, aus den Augen der Bevölkerung unverständlich und im Abhandeln der Behörden ohne jede Regung von Menschlichkeit – eben getreu den §§.
Doch das hatten wir doch schon einmal in unserem Land, dass selbst für die größten Gräueltaten rechtfertigende §§ bestanden und sie – schon damals im Namen des Volkes – auch angewandt wurden.
Rechtsstaat, so lernt der Jurist bereits im 1. Semester, heißt nicht Gerechtigkeit, sondern nur, dass Gesetze verlässliche Folgen zeitigen müssen, egal ob sie gerecht oder ungerecht sind und dass sich Jede(r), also auch die/der Kleinste, gegen Jede(n), also auch die/den Größte(n), vor Gericht durchsetzen kann.
Im Interesse der Verlässlichkeit und Rechtssicherheit von Urteilen nimmt der Rechtsstaat auch Ungerechtigkeit in Kauf. Das ist ein Minimalkonsens, mit dem man sich nicht zufrieden geben kann/darf.
Und am Zweiten, dass sich nämlich die/der Kleinste gegen die/den Größte(n) durchsetzen kann, sind sehr wohl Zweifel angebracht.
Es erscheint daher notwendig, dass endlich aus dem Rechtsstaat ein Gerechtigkeitsstaat wird, der wirklich verlässlich ist, dem aber nicht nur die Zuverlässigkeit sondern auch die Gerechtigkeit der Rechtsprechung am Herzen liegt.
Der Urnengang kann ein wichtiger erster Schritt: ein entscheidendes Signal dazu sein!
Doch welche Partei steht neben Recht auch für Gerechtigkeit: verdient also das Kreuz?
Erich Neumann, freier Journalist über www.presse.ag
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Bürgerreporter:in:Erich Neumann aus Kempten |
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