Erneut dunkle Stunde Bayerischer Justiz
Raunen machte sich breit im voll besetzten Zuhörerraum von Saal 208 des Landgericht München I, als Vorsitzender Richter Stephan Kirchinger am 07. Februar 2013, 13.15, im Namen des Volkes das Urteil im Verfahren 20 KLs 257 Js 211516/07 verkündete und dieses sich darin einmal mehr übereinstimmend nicht wieder fand.
Nach der allgemein als angemessen angesehen Strafforderung von 10 bzw. 5 Jahren Haft für die Beschuldigten Hans-Georg Jakob Müller-Risch und Rechtsanwalt Prof. Dr. Walter Beck vom 29. Januar 2013 durch Staatsanwalt Bernhard Bombe konnte und wollte sich Niemand die überdeutliche Unterschreitung mit 3 Jahren und 3 Monaten, sowie 1. Jahr und 11 Monaten nebst 10.000.- für eine soziale Einrichtung - und dabei die Strafzumessung Beck auf Bewährung - erklären.
Befremdlich stieß den ProzeßbeobachterInnen in erster Linie auf, dass die Kammer augenscheinlich mehr Augenmerk darauf verwandte der Staatsanwaltschaft ein juristisches Scharmützel dahingehend zu liefern, als der sich Ihnen erkennbar gewordenen Sachlage Rechnung zu tragen.
Dass “wer im Glashaus sitze nicht mit Steinen werfen solle“, denn wer der Kammer Fehler in der Rechtsauffassung vorwerfe solle besser darauf achten, dass er selbst nicht verspätete Anträge stelle, trat als konkreter Vorwurf zu Tage.
Viele aus Sicht der StaatsbürgerInnen nicht erklär- und/oder nachvollziehbare Bewertungen zum kriminellen Vorgehen der Beschuldigten hingegen hinterließen mehr als nur ein bitteres Gschmäckle zumal die Rabattierungen für lange Verfahrensdauer und der damit verbundenen Ungewissheit für die Beklagten zu Allem geführt hatte, nur nicht zur Besserung deren Verhaltens, denn Beck hatte bsw. über die gesamte Verfahrensdauer sich darauf kapriziert ja “nur“ Baurechtler zu sein, obwohl er an der LMU einen Lehrstuhl für internationales und europäische Wirtschaftsrecht inne hat, wie auch massive Zweifel an der Darstellung seiner finanziellen Verhältnisse bestehen.
Zum amtsbekannt einschlägig vorbestraften Schwerstwirtschaftskriminellen Müller-Risch ist bekannt, dass seine Machenschaften ungebremst weiter gehen, wie zudem erst am 31. Januar 2013 beim neuerlichen Versteigerungstermin der Andechser Familienimmobilie einmal mehr Schulden von deutlich über € 1.0 Mio. zu Lasten von Mittelständlern und Handwerksbetrieben unter den Augen der Justiz sozialisiert wurden, indem nun Ehefrau Elisabeth mit T€ 800 als Ersteigerin auftrat, obwohl ihr lt. offiziellen Einkommensangaben vor Gericht nur um die € 500.- monatliche Rente verfügbar sind.
Nachdem für die Reihe der in der IG Geschädigter http://www.ig-mueller-risch.de organisierten Betroffenen/Geschädigten/Opfere einmal mehr nicht auch nur ein Gedanke bestand, irritiert vor Allem, dass Staatsanwalt Bombe in seinem Plädoyer zum Ausdruck brachte, dass er zutiefst bedauere, dass es für gewerbsmäßige Betrüger keine Sicherungsverwahrung mehr gäbe, da Müller-Risch ein Paradebeispiel dafür sei.
Das Fatale daran ist nur, das über nahezu den gleichen Zeitraum, den Gustl Mollath mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unschuldig und von politischen Verflechtungen begünstigt, zwangsweise in der Psychiatrie untergebracht ist, blieb – als exakte Kehrseite der Medaille – der Vorlagebericht einer Oberstaatsanwältin über angeratene Sicherungsverwahrung dieses von ihr als berufsmäßigen Schwerstbetrügers deklarierten Kriminellen ohne erkennbare Bearbeitung durch die Bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk, die obendrein auch jedem Kontaktversuch der IG auswich,: dies selbst auch als ein Gespräch von Bundesfinanzminister a. D. und CSU-Ehrenvorsitzenden Dr. Theo Waigel dringen angeraten wurde.
Zum Zeitpunkt, als dieser Vorlagebericht erstellt wurde, gab es die Sicherungsverwahrung für gewerbsmäßigen Betrug noch und bei Ausschöpfung dieser Option wäre somit sowohl der Schaden aus diesem Verfahren, als seine Kosten und wohl auch die zu erwartendenweiteren Verfahren erspart geblieben.
Ein Land das nur zu gerne andern Nationen aufzeigt, wie Rechts- und anderes öffentliches System funktioniert, sollte sich ernsthaft fragen, ob es nicht besser erst vor der eigenen Haustüre kehrt und den Aspekt der Prävention nicht wenigstens in sein Kalkül mit einbezieht!
Erich Neumann, freier Journalist über VZB Verband
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