Endlich muss Berliner U-Bahn Schläger hinter Gitter!
Das Urteil für die Tat des U-Bahn Schlägers Torben P. ist endlich gefallen. Fünf Monate ist der Vorfall nun schon her. Torben P. hatte am Samstagmorgen vor Ostern sein Opfer auf den Boden geschleudert und mit enormer Brutalität auf dessen Kopf eingeschlagen. Als ein Passant dazwischen gehen wollte, wehrte er diesen mit Faustschlägen ab, um weiter auf sein mittlerweile bewusstloses Opfer einprügeln zu können. Torben P. war stark alkoholisiert.
Schockierend ist dabei, dass Torben P. sich darüber im Klaren sein musste, dass der eintretende Tod seines Opfers nicht unwahrscheinlich sei. Das Gericht sieht das genauso. Der Vorsitzende Richter Uwe Nötzel behauptet, dass Torben P. den Tod seines Opfers „mit einkalkuliert“ hätte, so yahoo.com. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre Jugendstrafe gefordert. Die Verteidigung dagegen, hoffte auf eine zweijährige Bewährungsstrafe. Letztendlich bekommt der Täter eine Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monate, nicht zur Bewährung ausgesetzt!
Das Urteil kommt so zu Stande, dass Torben P. noch nicht vorbestraft war, als er die Tat begangen hatte. Außerdem stand er unter hohem Alkoholeinfluss, er ist deswegen als nicht vollkommen schuldfähig anzusehen. Die Verteidigung hat bereits Revision angekündigt. Die Anwältin des Opfers, Elke Zipperer, ist mit dem Urteil alles andere als zufrieden. Ihrer Meinung nach hat das Urteil keine abschreckende Wirkung für Nachfolgetäter. Das Opfer ist erleichtert, dass die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde, gerecht wird es das Urteil wohl eher nicht finden.