Rentner in der Zange
Im Grundsatz geht es um eine einzige Frage:
Ist Besteuerung von Renten überhaupt gerechtfertigt?
Da das Alterseinkünftegesetz nur auf Renten in Höhen begründet ist, die es gar nicht gibt, gar nicht geben kann, schon wegen der Beitragsbemessungsgrenze!
Siehe hier:
Vorsorgelüge-Newsletter 10/2015 vom 24.11.2015
Rentner in der Zange
. . . 70.000 Rentner werden allein aufgrund der erfolgten Rentenerhöhung im kommenden Jahr erstmals als Rentner Steuern zahlen müssen. Gut oder schlecht? Es ist jedenfalls ein weiteres Mosaiksteinchen einer vielfach unterschätzten Gesamtstrategie, die Rentner künftig kräftig in die Zange nimmt. Geringere Rentenzahlungen und davon dann höhere Abgaben zahlen – geradezu absurd.
Zunächst einmal sind Kürzungen zu beklagen, die noch weit über das sinkende Rentenniveau hinausgehen. Das offizielle Rentenniveau blendet nämlich viele Verschlechterungen schlicht aus, die bei den Neurentnern zum Tragen kommen. Beispiele: Rentner müssen von Ausnahmen abgesehen massive Rentenabschläge hinnehmen, wenn sie vorzeitig (also demnächst vor 67) in Rente gehen. Sie bekommen anders als frühere Rentnergenerationen praktisch keine Ausbildungszeiten mehr anerkannt. Geringverdiener bekommen für die Zeiten ab 1992 keine Aufwertung ihrer Bezüge in der Rentenberechnung mehr. Langzeitarbeitslosigkeit begründet seit einigen Jahren keinerlei Rentenansprüche mehr. All das drückt sich im Rentenniveau nicht aus. Doch die Zahlen sind so eindeutig wie depremierend: langjährig Versicherte Männer (mindestens 35 Versicherungsjahre) bekamen 2014 als Neurentner im Schnitt nur noch 999 Euro monatlich. Im Jahre 2000 waren es noch 1.104 Euro gewesen. Rechnet man dazu die Inflation, so ist das ein Verlust von über 30 Prozent!
Gleichzeitig haben viele Unternehmen ihre Zusagen für Betriebsrenten drastisch gekürzt oder ganz gestrichen. Immer mehr Arbeitnehmer müssen seit 2002 ihre Betriebsrenten per Entgeltumwandlung voll selber finanzieren. Noch schlimmer: die Regelungen sind so fies gestrickt, dass am Ende die Betriebsrenten sogar ein Verlustgeschäft werden. Einer der Gründe: Seit 2004 werden am Ende nicht nur Steuern, sondern volle Krankenkassen und Pflegebeiträge fällig – auch den Arbeitgeberanteil muss der Rentner zahlen.
Und nun zeigt sich, dass auch die Steuer zur Bedrohung wird. Wer Betriebsrente bezieht und im Alter noch sonstige Einkommen hat, kennt das bereits. Doch jetzt erwischt es zunehmend auch Normalos, die immer dachten die Rentensteuer bliebe für sie ein Fremdwort. Sie müssen erkennen, dass eine üppige Rentenerhöhung auch zum Ärger werden kann. „Wir kriegen Dich immer!“ Diesem Motto sehen sich immer mehr Alte ausgesetzt.
Und das gilt natürlich auch, wenn sie - wie von der Politik gewünscht - privat vorgesorgt haben:
Die Riester-Renten, so niedrig sie auch ausfallen, sind voll steuerpflichtig. Wer eine ungeförderte Privat-Rente bezieht, muss den Ertragsanteil versteuern. Auch wenn gar kein Ertrag anfällt. Und das dürfte die Regel sein: „Wir kriegen Dich immer!“
Mehr dazu in „Garantiert beschissen!“ und „Die Vorsorgelüge“
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Holger Balodis
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