Die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG)
Woher kommt der Begriff?
Der Staat im Staate, oder das Recht des Stärkeren
1. Der große Brockhaus in 20 Bänden (Ausgabe 1928–1935) kennt weder den Begriff des Beamtentums noch den des Berufsbeamtentums. Aufgrund der politisch
en Veränderungen im Jahr 1933 sah sich der Verlag offensichtlich veranlasst, noch einen Ergänzungsband (Band 21–1935) herauszugeben.
Dort findet man unter dem Begriff „Beamter“ folgende Information:
. . . „Durch die nationalsozialistische Revolution hat auch das Beamtenrecht starke Änderungen erfahren. So ist durch das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 (Fassung vom 22. September 1933) Vorsorge getroffen worden, dass nur politisch zuverlässige und den rassischen Anforderungen des nationalsozialistischen Staates entsprechende Personen im
Beamtenstand verblieben. Nach Abschluss dieser Säuberung hat das Gesetz zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des allgemeinen Beamtenrechts vom 30. Juni 1933 das gesamte Beamtenrecht in allen wesentlichen Punkten dem Recht der Reichsbeamten angeglichen.“ Mit anderen Worten: Mitbürger, die z.B. aufgrund ihrer Nähe zur SPD oder zu Gewerkschaften als nicht zuverlässig im Sinne der Nationalsozialisten gegolten haben, sowie jüdische Mitbürger, konnten nicht Beamte bleiben oder werden. Weitere Sachverhalte regelt das Gesetz vom April 1933 nicht. Zur Erinnerung: Hitler war seit 30. Januar 1933 im Amt.
2. Nach Kriegsende 1945 haben sich als erste Berufsorganisation die Beamten zum Beamtenbundzusammengeschlossen. Sie haben erreicht, dass nach und nach auch höhere Beamte und Richter wieder in ihre früheren Positionen eingesetzt wurden. Am 13.10.2014 schreibt dazu die SZ: „Dafür sorgte im großen Ganzen der selber unbelastete Machiavellist Konrad Adenauer, dafür sorgten die im Bundestag vertretenen Parteien, allem voran die FDP, dafür sorgten im Einzelfall Beamte und
Juristen, die von einem unglaublichen Korpsgeist beseelt, alles taten, um auch Massenmörder laufen zu lassen. Recht und Rechtsprechung wurden im Interesse der Staatsraison systematisch zu Unrecht. (s. auch Ingo Müllers Buch Furchtbare Juristen/Edition Tiamat). “Mit anderen Worten: Konrad Adenauer hat seinen Machtanspruch über die Moral gestellt mit der Folge, dass bis heute die Union die
dominierende politische Kraft in Deutschland ist und keine einzige Partei den Mut hat, irgendeine Maßnahme gegen den Willen des Beamtenbunds durchzusetzen.
Anmerkung: Das Zeit-Lexikon in 20 Bänden von 2005 definiert Machiavellismus folgendermaßen: „Die politische Lehre Machiavellis, insbesondere die Rechtfertigung einer von sittlichen Normen losgelösten Machtpolitik.“
Diese Beamten haben nach 1945 auch maßgebend an der Erarbeitung des Grundgesetzes mitgewirkt, und gegen den ursprünglichen Willen der Alliierten den Absatz 5 im Artikel 33 ins Grundgesetz eingebracht, der wohlwollend betrachtet zu diesem Zeitpunkt ohne jeglichen Inhalt war.
Ergebnis: Von Anfang an dominieren Beamte die Legislative, die Exekutive und die Judikative in der Bundesrepublik Deutschland. Als das Bundesjustizministerium 2012 anfing, seine eigene Vergangenheit aufzuarbeiten, hat eine erste Bestandsaufnahme ergeben, dass noch in den 1960er-Jahren sämtliche Abteilungsleiter im Ministerium eine einschlägige Nazi-Vergangenheit aufwiesen
(SZ vom 11.06.2013- Furchtbare Einser-Juristen-alte Nazis machten nach dem Krieg im Justizministerium Karriere).
Die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums wurden nach und nach in Zusammenarbeit von Beamtenbund mit der Gesetzgebung und der Rechtsprechung (sind selbstverständlich alle Beamte) geschaffen und im öffentlichen Bewusstsein verankert.
Beispiel: Als die Bundesregierung den notwendigen Zeitraum nach einer Beförderung von zwei auf drei Jahre verlängern wollte, um eine Pension nach der letzten, höheren Gehaltsstufe zu bekommen, hat sich nach der Klage eines betroffenen Richters das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil vom 20.03.2007 (2 BvL 11/04) auf entsprechende Regelungen der beamtenrechtlichen Vorschriften des Deutschen Reichs bzw. Preußens berufen und diese Position zum hergebrachten
Grundsatz des Berufsbeamtentums erklärt.
Zitat: „Die Versorgungsbezüge der Beamten wurden seit jeher auf Grundlage der Dienstbezüge ihres letzten Amtes festgesetzt (vgl. BVerfGE 11, 203 ; 61, 4
3 ). Entsprechende Regelungen enthielten bereits die beamtenrechtlichen Vorschriften des Deutschen Reichs (vgl. §42 des Gesetzes betreffend die Rechtsverhältnisse der Reichsbeamten vom 31. März 1873-RBG–RGBl S. 61) und Preußens (vgl. §10 des Preußischen Gesetzes betreffend die Pensionierung der unmittelbaren Staatsbeamten vom 27. März 1872, GS S. 268) in der Zeit nach 1871.
Unter anderen wird in dieser Entscheidung deutlich wie der Art. 33 Absatz 5 nach 1945 mit passenden Inhalten gefüllt wurde. Schließlich hatten alle Teilstaaten des Deutschen Reichs eigene Beamtengesetze. Das Bundesverfassungsgericht hat hingegen nie gefordert, auch weniger günstige Regelungen aus dem Beamtenrecht der Kaiserzeit zu übernehmen. Es hat also mit Unterstützung des Bundesverfassungsgerichts eine Art Rosinenpickerei stattgefunden.
Wie erfolgreich die öffentliche Meinung zu diesem Thema von interessierten Kreisen beeinflusst wurde und wird, zeigt u.a. das ZEIT-Lexikon in 20 Bänden von 2005, das unter dem Begriff „Beamte“ folgendes schreibt:
„Bei der Ausgestaltung des Beamtenrechts sind in Deutschland gemäß Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz (GG) die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums (u.a. Institutsgarantie für das Beamtentum, Laufbahnprinzip, Fürsorgepflicht des Dienstherrn) zu beachten. Für Beamte gelten zahlreiche spezielle Gesetze und Verordnungen im Bund, u.a. das Bundesbeamtengesetz (BBG), das Bundesbesoldungsgesetz, die Bundesdisziplinarordnung und entsprechende Gesetze in den Ländern, die zur Wahrung einer grundsätzlichen Einheit der Rechtsverhältnisse durch das bundesrechtliche Beamtenrechtsrahmengesetz verklammert sind.“
Anmerkung: Wenn jemand aufgrund dieser Geschehnisse und Sachverhalte zu der Erkenntnis kommen sollte, dass das Beamtentum ein Staat im Staate bildet, für den eigenes, selbst geschaffenes Recht gilt, vergleichbar dem Adel in vordemokratischer Zeit, so würden mir die Argumente fehlen, dem zu widersprechen.
Verfasser: Otto W. Teufel
Es ist doch klar, dass Beamte, wenn sie überhaupt reagieren, alles abstreiten, was nach dem Krieg gewesen ist. Nur, wer die Anfänge der Bundesrepublik bewusst und kritisch interessiert miterlebt hat, der wird guten Gewissens nicht widersprechen können. Außerdem ist lediglich das zugängliche Material zusammengetragen ohne subjektive Bewertung. Das heißt, es sind nur Tatsachen aufgegriffen, die nicht widerlegt sind.
Mein Eindruck ist, dass bei der sogenannten Vorbereitungszeit für das Berufsbeamtentum, die Anwärter in bestimmten Punkten einer Gehirnwäsche unterzogen werden, anders kann ich mir nicht erklären, dass man mit ansonsten intelligenten Menschen über das Thema Altersversorgung nicht sachlich diskutieren kann.
Leider begreifen viele Beamte nicht, dass es nicht gegen sie als Person geht, denn selbst innerhalb der Beamtenschaft ist es schon sehr ungleich. Es geht um ein zutiefst ungerechtes Sozialsystem, wo ab dem Moment wo jemand Beamter ist, entgegen dem Artikel 3 des GG, privilegiert ist, der Keil in einer Gesellschaft.
Es ist vor allem auch die Ministerialbürokratie, die oberen Befehlsstrukturen. Erhellender wie es Wilhlem Schlotterer in seinen Büchern beschreibt, geht es kaum, der selbst als Beamter einfach nur korrekt sein wollte. Das Zusammenspiel zwischen Politik und ausführender Bürokratie ist das Problem, beide bedingen einander. Das macht jede Gesellschaft auf Dauer kaputt, wie sich historisch belegen lässt. Und eine gesetzl. Rentenversicherung, die alle Berufsgruppen erfasst, ist doch nicht zum Nachteil der Beamten, es ist friedenssichernd notwendig, dass das nicht als Vorteil gesehen wird, ist schon sehr merkwürdig. Aber, wenn man die vom Zweiklassensystem profitierenden Gruppen sieht, ist klar, dass sie gegen jede Vernunft ihre Pfründe verteidigen.
Bis es kracht. Unweigerlich.
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Bürgerreporter:in:Ingeborg Steen aus Moormerland |
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