Der Waffenhandel diktiert? Die Geister die sie riefen . . . .
Die Bundeswehr privatisieren,
bis hin zu einer Söldnerarmee, die im Inland und sonstwo auf der Welt agieren kann, wer gerade dafür bezahlen kann?
Krisenherde fördern und herstellen, denn renditejagende Anteilseigner wollen Kasse machen? Mit Fonds, die in Waffen investieren, kann man noch Renditen erreichen, wie sonst kaum noch:
http://www.zeit.de/2011/21/DOS-Streubomben
Alles unterliegt der Gewinnmaximierung, was nur irgend möglich sein könnte, Beispiele gibt es genug: http://www.heise.de/tp/artikel/37/37370/1.html
Die Kriegs-AGs:
http://www.perlentaucher.de/buch/peter-warren-sing...
Naomi Klein beschreibt in ihrem Buch "Die Schockstrategie", was in den USA alles so unter dem Deckmantel "Heimatschutz" möglich gemacht wurde.
http://www.youtube.com/watch?v=poQ4rW8fVPs
In Anbetracht des Vertrages von Lissabon, ist die jetzige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes nur eine logische Folge.
Wolfgang Lieb hat es auf den Nachdenkseiten auf den Punkt gebracht:
http://www.nachdenkseiten.de/wp-print.php?p=14192
So schwammig gehalten in der Entscheidung, dass alles möglich ist, was wir uns gar nicht vorstellen können und auch nicht wollen?
Die bisherigen Veränderungen der Bundeswehr in Richtung Privatisierung, schaltet das Regulativ des Parlamentes, des Volkes als Souverän, immer weiter aus. Das Geschäft mit Waffen läuft glänzend, Deutschland ist 3. größter Waffenlieferant: http://das-blaettchen.de/2012/08/ruestungsexportof...
http://workshop.chromeexperiments.com/projects/arm...
Was muss eigentlich passieren, bevor hier in Deutschland die Bürger in großer Zahl auf die Straße gehen, um gegen die weitere Beschneidung ihrer Rechte zu protestieren?
Was würde als Unruhestiftung gegen die bürgerliche Ordnung angesehen, um das was sich dann vielleicht noch Bundeswehr nennt, gegen die Bürger in Stellung zu bringen? Das wäre mit Wehrpflichtigen schwer möglich, die dann womöglich gegen ihre eigenen Großeltern schießen müssten? Die Wehrpflicht und die Kontrolle durch den Souverän, das Volk, in dessen Vertretung das Parlament, ist den wahren Militaristen eh im Weg.
Es geht auch anders:
http://www.youtube.com/watch?v=3ZpnOX4l7XA
Und mit dem Wissen und Erfahrung der schon leider gemachten Geschichte, sehen viele Bürger die jetzige Entwicklung mit großer Sorge, wohin die Reise geht? Wer die Geschichte nicht kennt, muss sie eben nochmal erleben?
Immer wenn man weiß, wer woran verdient, weiß man warum was passiert.
Und genau deshalb sollten wir eigentlich eine Politik haben, die genau das zu verhindern hat: Die Ausschlachtung aller Lebensgrundlagen der Menschen, durch einige wenige, weltweit agierende Renditegeier. Um das durchzusetzen werden weltweit Waffen eingesetzt.
Gustav Walter Heinemann, der dritte deutsche Bundespräsident:
- - - - - - - „Die Grundlage der Demokratie ist die Volkssouveränität und nicht die Herrschaftsgewalt eines obrigkeitlichen Staates. Nicht der Bürger steht im Gehorsamverhältnis zur Regierung, sondern die Regierung ist dem Bürger im Rahmen der Gesetze verantwortlich für ihr Handeln. Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, dass sie demokratische Rechte missachtet.“ - - - - - - -
http://de.wikipedia.org/wiki/Widerstandsrecht
Gert Flegelskamp drückt das in seinem Kommentar zum Urteil des BVerfG so aus: http://www.flegel-g.de/2012-08-18-Bundeswehr-im-In...
Bundeswehr im Innern
Howgh, die Häuptlinge der Gesetze haben gesprochen!
Dieses Mal ging es um den Einsatz der Bundeswehr im Innern, eine seit Schily heiß ersehnte Stärkung der Macht des Innenministers, die aber in einem Urteil des ersten Senats von 2006 dahingehend beschnitten wurde, dass der 1. Senat nicht damit einverstanden war, dass das Militär ein vollbesetztes Flugzeug vom Himmel blasen dürfe, wenn dieses in der Gewalt von Terroristen sei.
Die Länder Bayern und Hessen haben dann einige Zeit später eine so genannte abstrakte Normenkontrollklage angestrengt (das ist eine Klage, bei der die Zuständigkeiten der Länder nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt wird bzw. wurde. Die Begründung kann man in der Pressemeldung des BVerfG nachlesen,
http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg12-063....
in der auch die Pressemitteilungen zum "NO" des BVerfG zum Luftsicherheitsgesetz und zur mündlichen Anhörung der Normenkontrollklage Hessens und Bayerns verlinkt sind.
Ich habe das Urteil nicht gelesen, sondern stütze mich auf die Aussagen der Presse und vor allem der Pressemitteilung des BVerfG. Nach diesen Aussagen erlaube ich mir Zweifel daran, dass die Verfassungsrichter außerhalb juristischer Wortklauberei bei ihrer Urteilsfindung auch logisches Denkvermögen einsetzen.
Sie kommen mir eher vor, wie Bibelgelehrte, die sich über die Interpretation von Bibelzitaten über einen langen Zeitraum streiten, wobei gelegentlich sogar wegen abweichender Auslegung eine neue und einkunftsträchtige Kirche entstehen kann. Doch das ist beim BVerfG zumindest derzeit noch nicht zu befürchten, das ja bereits aus zwei Kammern (Senat benannt) mit je 8 Richtern besteht. Der Erste Senat ist insbesondere für die Auslegung einzelner Verfassungsgrundsätze zuständig, während der Zweite Senat sich vor allem mit Streitigkeiten zwischen Verfassungsorganen und Fragen des Staatsrechts befasst. Im Normalfall arbeiten diese beiden Kammern getrennt voneinander, ausgenommen, die Rechtsansichten beider Kammern prallen bei einem Thema mit gegenteiliger Rechtsauffassung aufeinander. Dann kommt es, wie in diesem Fall, zu einem so genannten Plenarbeschluss, der von allen 16 Richtern gemeinsam gefasst wird.
Auch wenn das Gericht besonders auf die theoretische Möglichkeit einer von Terroristen gekaperten Flugmaschine in Anlehnung an die Szenen vom 11.09. 2001 in den USA abhebt, geht es bei diesem Urteil um wesentlich mehr, weil das nur eine Spielart sein soll, um dem Militär Einsätze im Innern zu gestatten. Die schwammigen Auslegungen der Richter werden ganz sicher in Zukunft von der Politik sehr weit ausgelegt werden und weitgehende Übergriffe dann schulterzuckend mit "einer Fehleinschätzung der Gefahrenlage" abgetan werden.
Der Kampf gegen den Terror ist eine amerikanische Spezifikation als Folge des 11.09.2001, die von den meisten westlichen Nationen übernommen wurde. Diese Spezifikationen nutzte Bush, um ohne UN-Mandat Afghanistan und den Irak völkerrechtswidrig zu überfallen, die Rechte der Amerikaner extrem zu beschneiden und dem Heimatschutz nahezu unbegrenzte Vollmachten zu erteilen. Doch das, was gemeinhin als Terrorismus bezeichnet wird, sind Aktionen Einzelner, denen das Militär nichts entgegenzusetzen hat. Ein Selbstmordattentäter z. B. kann nicht vom Militär aufgehalten werden. Hinzu kommt, dass die Ausbildung von Soldaten weder auf innerstaatliche Einsätze noch auf Ermittlungsarbeit ausgerichtet ist.
Einzeltäter können aber leicht in einer Menge untertauchen, bspw. in einer regulär angemeldeten Demonstration. Was macht das Militär dann? Lt. Urteil des BVerfG darf das Militär nicht gegen Demonstranten eingesetzt werden. Was aber, wenn der "Attentäter" bewaffnet ist und ein paar Schüsse in die Luft abfeuert? Wird dann die Demonstration zum organisierten und bewaffneten Aufstand?
In einigen vergangenen Demonstrationen wurden von Staatswegen Leute als so genannte Agent Provocateur eingesetzt, die eigentlich staatliche besoldete Terroristen mit dem Auftrag sind, Ausschreitungen bei einer Demonstration anzuheizen, damit Presse und Fernsehen den eigentlichen Grund der Demonstration bei ihrer Berichterstattung nur nebensächlich behandeln, intensiv aber über die Ausschreitungen berichten, um damit vor allem bei der Allgemeinheit das Image des der Demonstration zugrunde liegenden Problems zu schädigen und (eher sekundär), um der Polizei Grund zu geben, die Demo aufzulösen.
Angenommen, Terroristen wollen Böses und das in Deutschland. Schnell ist die Regierung einig und sendet Militär. 1 oder 2 Bataillone, was weiß ich. Vor 70 Jahren machte man die Feinde mit einem Stern kenntlich, aber die Terroristen heute weigern sich einfach, sich durch einen Aufkleber auf der Kleidung kenntlich zu machen. Dabei würde ein T-Shirt mit der Abbildung eines Sprengstoffgürtels oder einer Armbinde mit dem Bild einer Handgranate der Politik die Entscheidung doch erheblich erleichtern, ob man das Militär einsetzt oder nicht. Hier ist nun mein Dilemma, woran erkennt der Soldat denn nun den Terroristen. Ich hab's! Der sieht nicht deutsch aus. Also Peng, peng, peng auf alles, was nicht deutsch aussieht und schon ist das Problem gelöst! Oder doch nicht?
Ein solches Verfahren würde reichen, der Politik Ausreden zu liefern, gegen Demonstrationen militärisch einzuschreiten. Man hat eben einen oder mehrere mutmaßliche Terroristen ausgemacht, die sich in der Menge verkrochen haben.
Terroristen treten nicht als Massenphänomen auf, also was soll da das Militär ausrichten? 20 bis 21-jährige Bubis, die vielleicht gerade die Ausbildung hinter sich haben?
Folglich sind andere Einsätze der Bundeswehr im Innern als die vom BVerfG angenommenen Gründe vermutlich mehr als nur Hintergedanken, vielleicht sogar eine Verschwörung?
Dieses Urteil lässt an der Urteilsfähigkeit der Verfassungsrichter zweifeln. Das hat der Richter Geier offenbar als einziger erkannt und deshalb in der Pressemitteilung seine konträre Einschätzung abgegeben.
Aber, liebe Soldaten, wenn Ihr dann mal abkommandiert werdet, um Terrorismus zu bekämpfen, fahrt mal zuerst nach Berlin. Dort soll es Viertel geben, wo ganz viele zu finden sind und es geht das Gerücht um, die würden sogar teilweise alle 4 oder 5 Jahre ausgetauscht.
Hannes Wader: http://www.youtube.com/watch?v=sYnxLSwQSeI
Die Bandbreite: Was ist los in diesem Land?
http://www.youtube.com/watch?v=8fLuuuIptLE
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Bürgerreporter:in:Ingeborg Steen aus Moormerland |
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