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Lärmproblematik auf objektiver Basis angehen

Straßenlärm, Bahnlärm, Industrielärm, Baulärm… das Thema Lärm ist auch in Meitingen in verschiedenen Facetten aktuell. Um im Markt Meitingen das Thema sachlich anzugehen, hat Marktgemeinderat Dr. Michael Higl nun einen Antrag an das Ratsgremium gestellt. Er beinhaltet sowohl eine Lärmkartierung als auch Schutzmaßnahmen. „Nicht jede Art von Lärm ist zu vermeiden oder zu reduzieren, aber dort, wo es sinnvoll ist, muss sich verantwortungsvolle Politik dieses Themas stellen“, so Higl.

Erster Schritt soll dabei eine Lärmkartierung, also eine Erfassung der Lärmquellen und –belastungen, für den gesamten Markt Meitingen sein. Higl: „Um Diskussionen versachlichen und verantwortungsvolle Entscheidungen treffen zu können, werden objektive Grundlagen benötigt. Derzeit bestehen lediglich aktuelle Belastungswerte für einzelne Lärmquellen wie etwa der B2 oder der Bahn. Für eine umfassende Beurteilung müssen jedoch alle relevanten Lärmquellen gemeinsam erfasst werden. Damit stellen wir gleichzeitig den einzelnen Bürger in den Mittelpunkt, der ja auch der Gesamtheit des Lärmes und nicht einzelner Lärmemissionen ausgesetzt ist“, begründet Higl seinen Antrag.

Kartierung als Grundlage für Schutzmaßnahmen

„Diese Kartierung macht Belastungsschwerpunkte sichtbar, vor allem bildet sie aber die Grundlage für die Bewertung von möglichen Maßnahmen“, verdeutlicht Higl den Zweck einer Kartierung. Er beantragt deshalb, im Haushalt 2008 Mittel einzuplanen, um ein Lärmminderungsprogramm für den gesamten Markt Meitingen zu erstellen.
„Um Lärmschutzmaßnahmen effektiv und gerecht ergreifen zu können, müssen in die Entscheidung die Lärmbelastung, die Wirkung einer Maßnahme sowie die Anzahl an betroffenen Bürgern einbezogen werden“, drängt Higl auf objektive Kriterien.
„Es ist ein Maßnahmenkatalog zu erstellen, der die Möglichkeiten, die Wirkung, Nutzen und Kosten von verschiedenen Lärmschutzmaßnahmen ermittelt. Aufgrund unserer guten Erfahrungen in offenen Planungsprozessen sollte dieser Maßnahmenkatalog unter starker Einbeziehung der Bürger erarbeitet werden“, so Higl.

Beispielsweise solle auf dieser Basis im Jahr 2008 der Lärmschutz entlang der Bahn diskutiert werden. Falls die Messungen im Rahmen des Lärmsanierungsprogrammes des Bundes Schutzmaßnahmen rechtfertigen, so könne die Marktgemeinde auf Basis der Kartierung entscheiden, ob es sinnvoll ist, den Lärmschutz des Bundes mit eigenen Mitteln zu verbessern und/oder auszudehnen.

Kartierung wichtig für Ausweisung von Baugebieten

„Darüber hinaus dient eine Kartierung auch als Grundlage, Bau- und Gewerbegebiete standortgerecht und sinnvoll zu planen. Diese Überlegungen müssen bereits jetzt einfließen“, fordert Higl. „Und natürlich muss solch eine Kartierung fortgeschrieben und aktualisiert werden, um ihren Zweck längerfristig zu erfüllen.“

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