Die Lengeder Teiche sind ein Naturschutzgebiet. Darf es überhaupt sein, daß die dafür zuständigen Behörden berechtigt sind, die dortigen Laubbaumbestände standortgerecht zu gestalten? Was heißt in diesem Zusammenhang eigentlich standortgerecht gestalten? Wenn etwas gestaltet wird, ist es in meinen Augen ein Park, aber kein Naturschutzgebiet mehr. Einzelne Fällungen zur Vermeidung von Unfällen nehme ich davon mal aus. Wenn aber hunderte von Fällungen vorliegen wie in diesem Fall, andere Quellen...