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StVO-Novelle ab heute gültig: Es ändert sich - bußgeldtechnisch - NICHTS für die, die sich an die Regeln halten .... nicht mal für die auf dem 🚲🚴‍♂️🚲🚴‍♂️🚲🚴‍♂️!!!!

  • StVO-Novelle 2020: Keine Sorge:
    Es ändert sich NICHTS für alle, die sich an die Regeln halten.

    Für die anderen sind hier die wichtigsten neuen Regeln, mit bis zum acht(!)fachen erhöhten Bußgeldern: http://adfc.de/stvo-novelle
  • hochgeladen von Reinhard's BLOG: Viel, sicher(er) radfahren!

Nichts anders!

Heute ist die StVO-Novelle in Kraft getreten.

Keine Sorge:
Es ändert sich NICHTS für alle, die sich an die Regeln halten.

Für die anderen hier die wichtigsten neuen Regeln: http://adfc.de/stvo-novelle Mit bis zum achtfachen erhöhten Bußgeldern.

Für Radfahrende gilt u.a. dies weiter,
aber mit kräftig erhöhten Bußgeldern:

1. Gehwegradeln wird teuer - Bußgeld für Radfahrende vervierfacht
Zum Schutz von Fußgängern wird das Bußgeld für regelwidriges Radfahren auf Gehwegen von 10 bis 25 Euro auf 55 bis 100 Euro erhöht. Der ADFC weist seit Langem darauf hin, dass das Radfahren auf Gehwegen rücksichtslos und gefährlich ist.
P.S.:
Ich persönlich würde diesen Punkt so ändern:
Gehwegradeln wird - endlich - teurer!
Zum Schutz der Fußgänger, und:
Weil es AUCH für die Radfahrenden extrem gefährlich ist. Niemand rechnet auf einem Fußweg mit jemand, der mit Radfahrergeschwindigkeit daherkommt, und schon knallt es deshalb - zu oft.

2. Fußgängerzonenradeln
Ich möchte noch mal drauf hinweisen, dass in Fußgängerzonen, z.B. auf dem Marktplatz, weiterhin nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt ist, besonders für Radfahrende, allerdings haben sich da die Bußgelder nicht verändert.
Was kostet es, wenn Radfahrer zu schnell fahren?
Sind Radfahrer gefährdend mit einer nicht angepassten Geschwindigkeit beispielsweise in Fußgängerzonen mit zugelassenem Radverkehr unterwegs, kann das Bußgelder mit bis zu 30 Euro sowie einen Punkt in Flensburg bedeuten.

3. In den verkehrsberuhigten Zonen (Volksmund: Spielstraßen)
Da gilt für ALLE Fahrzeuge (alle = also incl. Fahrräder) die Schrittgeschwindigkeit, also auch für Fahrräder. Ein Überholen von Fahrzeugen untereinander ist damit ausgeschlossen. Auch hier gilt - sehr drastisch - nach der neuen Regel: Ab mehr als 20 km/h zu schnell ist der Lappen erst mal weg, also vermehrt aufpassen!

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