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Politik: Ab in die Verbannung!

Der Bundestag hob die Immunität des Abgeordneten Jörg Tauss, seit 38 Jahren Mitglied der SPD, zum 5. März 2009 auf.
Damit war der Weg für staatsanwaltschaftliche Ermittlungen frei.

Dem Bundestagsabgeordneten Tauss wurde vorgeworfen, im Besitz kinderpornographischer Schriften zu sein.

Jörg Tauss trat von seinem Amt als Generalsekretär der SPD Baden-Württemberg zurück und legte alle seine Ämter in der SPD-Fraktion nieder. Im Gegensatz dazu behielt er sein Bundestagsmandat, verzichtete aber auch auf eine erneute Kandidatur. Die Aufgabe seiner Ämter begründete er mit dem Willen, Schaden von der Partei abzuwenden.

Tauss bestätigte öffentlich, dass er selbst Kontakte zur Szene aufgebaut habe. Aus diesem Grund habe er auch szenetypisches Bildmaterial beschafft und besitze dies auch noch. Der Grund für dieses Vorgehen ist ein offensichtlicher Versuch gewesen, die Kommunikationswege des entsprechenden Handels mit Kinderpornografie zu erforschen.

Tauss erklärt: "Ich halte mich nicht für schuldig, im Sinne der Anklage“ Er vertritt die Rechtsauffassung, dass er als zuständiger Fachpolitiker im Bundestag nach der rechtlich festgelegten Ausnahme vom Tatbestand zu seinen Recherchen berechtigt war.

Es liegt noch eine Vermutung nahe, dass es sich bei dem Fall um eine Retourkutsche der inzwischen festgenommenen Händler handeln könnte.

Die SPD, wenige Monate vor der Bundestagswahl reagiert unsicher. Soll sie ihr Mitglied Tauss (seit 38 Jahren in der SPD) verteidigen? Bis zur Verurteilung ist ein Angeklagter unschuldig (In dubio pro reo). Oder sollte Tauss in der SPD-Obhut abwarten, bis die Verhandlung ein Urteil über ihn ergibt. Unsicherheit prägte Mitglied und Partei. Letztere schickte Tauss in die Verbannung. Und weil es in der Verbannung sehr einsam werden kann, schloß sich Jörg Tauss der neuen Partei "Piraten" an.

Noch ist kein Beweis geführt. Tauss agiert partei- und fraktionslos in einer stillen Ecke des Bundestages, auf einem Stuhl, der festgeschraubt ist. Man könnte sich denken, er wolle mit seinem Stuhl in seine alte Fraktion zurück und hat den Stuhl dsthalb fest installiert. Aber drehbar ist er noch, um Richtungswechsel in der Politik mindestens gradlinig sichten zu können!

Jörg Tauss ist inzwischen zur "Piraten" -Partei übergetreten.

Ich habe davon zwei Bilder gemacht, um ihnen zu vermitteln, wohin Tauss verbannt wurde. Wie sie zu diesem Vorgang denken, können Sie als Kommentar zu diesem Bericht veröffentlichen.
austrianer

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11 Kommentare

@ Frank, habe den Seitenhieb verstanden, aber ich hätte doch auch aus dem Brockhaus oder jedem anderen Lexikon zitieren können. Und mit meinem Zitat, das ich auch als solches mit Quellenangabe gekennzeichnet habe erkläre ich doch nur einen Fachbegriff.

@ Alle:
Ist das dann wirklich auch verboten? Wenn ja, werde ich in Zukunft derartige Zitate weglassen und mein Wissen das ich mir in diesem Fall auch aus Wikipedia geholt hatte ohne Nennung des Fundortes aber mit eigenen Worten schreiben.
Vielleicht kann mich mal jemand aufklären in wie weit Zitate aus Nachschlagewerken erlaubt sind.
Gruß
Rainer

Üblicherweise darf man nur minimal zitieren innerhalb eines eigenen Werks.
Bei Wikipedia darf man m.W. alles kopieren/zitieren, muss aber einen Link zur Quelle setzen bzw. sie nennen. Aber ohne Gewähr - also bitte selbst genauer nachschauen! ;)

Siehe z.B.: "...Anders als herkömmliche Enzyklopädien ist die Wikipedia frei. Es gibt sie nicht nur kostenlos im Internet, sondern jeder darf sie unter Angabe der Quelle und der Autoren frei kopieren und verwenden. Dafür sorgt die GNU-Lizenz für freie Dokumentation, unter der die Autoren ihre Texte veröffentlichen. Mehr Informationen im Wikipedia-Artikel über die Wikipedia..."

http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:%C3%9Cber_W...

Btw, einfach nur einen kompletten Wikipedia-Text hier posten, macht imho wenig Sinn - da reicht auch ein Link (ggf. plus Teaser-Minizitat) auf den Text bei Wikipedia ;)

Da Texte und Beiträge, sowie Bilder in Wikipedia von unterschiedlichen Nutzern dort eingegeben werden, haben sie selbst die Möglichkeit, eine Gnu-Lizenz zu erteilen. Die berechtigt zur freien Verwendung des bezeichneten Inhalts.

Zitate gibt es eigentlich nur vom gesprochenen Wort. Mit An- und Abführungszeichen gekennzeichnet. Es hat sich aber eingebürgert, aus Büchern zu zitieren. Das setzt eine Quellenangabe und das Wort Zitat voraus. Auch hier soll der wiedergegebene Inhalt durch An- und Abführung gekennzeichnet werden, damit die eigene geistige Leistung von der fremden Leistung abgegrenzt wird. Bei eigenem Copyright muß grundsätzlich in den Marginalien oder im Abschluß ein Quellenverweis stehen. austrianer

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