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Permanenter Rechtsverstoß???
Karl-Kellner-🚲-Straße: Verweigert die Verwaltung der Stadt Langenhagen die vorschriftengerechte Ausschilderung???

  • Rechtmäßig? Der ADFC Langenhagen bezweifelt die Rechtmäßigkeit dieser Ausschilderung an der Karl-Kellner--Straße durch die Verwaltung der Stadt Langenhagen. - Die Verwaltungsvorschriften VwV zur Straßenverkehrsordnung StVO für Fahrradstraßen schreiben verbindlich vor:
    § 45, zu Zeichen 244.1 und 244.2 Beginn und Ende einer Fahrradstraße
    2. II.: "Anderer Fahrzeugverkehr als der Radverkehr und der Verkehr mit Elektrokleinstfahrzeugen im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung darf in Fahrradstraßen nur ausnahmsweise durch die Anordnung entsprechender Zusatzzeichen zugelassen werden (z. B. Anliegerverkehr)."
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Auf Fahrradstraßen "sollen" Radfahrende einen besonderen Schutz genießen,
aber in der Realität:

Stadt Langenhagen:
Rechtsverstoß der Verwaltung??? 
Auf Dauer, und - bisher - ohne Änderung???

Rechtsverstoß???
Die Stadt Langenhagen erklärte die Karl-Kellner-Straße zur 🚲-Straße, 
aber gleichzeitig stellte sie eine Beschilderung auf, die mit "Kfz frei" faktisch "Durchgangsverkehr frei" bedeutet: 
Klarer Rechtsverstoß??? 

Denn, als Zitat:
Die Verwaltungsvorschriften VwV zur Straßenverkehrsordnung StVO für Fahrradstraßen schreiben verbindlich vor:
§ 45, zu Zeichen 244.1 und 244.2 Beginn und Ende einer Fahrradstraße
2. II.: "Anderer Fahrzeugverkehr als der Radverkehr und der Verkehr mit Elektrokleinstfahrzeugen im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung darf in Fahrradstraßen nur ausnahmsweise durch die Anordnung entsprechender Zusatzzeichen zugelassen werden (z. B. Anliegerverkehr)."

Quelle VwV:

  • Link zu den VwV zur StVO
  • Die o.g. Beschreibung befindet sich im Kapitel:
    "Zu Zeichen 244.1 und 244.2 Beginn und Ende einer Fahrradstraße"
  • Tipp:
    Da die VwV zur StVO recht umfänglich sind, findet sich die entsprechende Passage am einfachsten durch das Suchen nach diesem Text:
    "Anderer Fahrzeugverkehr als der Radverkehr und der Verkehr mit Elektrokleinstfahrzeugen im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung darf in Fahrradstraßen nur ausnahmsweise durch die Anordnung entsprechender Zusatzzeichen zugelassen werden (z. B. Anliegerverkehr)."

Deshalb, sofort:
Der ADFC Langenhagen sieht die von der Verwaltung der Stadt Langenhagen vorgenommene Beschilderung als Rechtsverstoß und fordert die Verwaltung der Stadt Langenhagen auf, die Beschilderung so umzustellen, umgehend:
- von "Kfz frei"
- auf "Anlieger frei".

Motto:
Rauf aufs 🚲 - aber sicherer!

Gilt dieses Motto überhaupt auf Langenhagens Fahrradstraß?
Denn:

Beispiel:
Schwer verletzter Radfahrer auf Fahrradstraße

Im Oktober 2022 schreibt das ECHO Langenhagen über einen der Unfälle auf der Fahrradstraße:

  • Radfahrer von hinten angefahren,
  • verursacht durch einen Kfz-Fahrer beim zu engen Überholen = Anfahren,
  • mit Fahrerflucht des Autofahrers,
  • Anmerkung:
    Die fahrerflüchtige Person am Steuer des roten Hyundai wurde bisher nicht ausfindig gemacht.
  • Ist DAS sogar die Ursache:
    Von der Verwaltung der Stadt Langenhagen unerlaubt genehmigter Durchgangsverkehr, im Widerspruch zu den VwV zur StVO?

Und ewig grüßt das Murmeltier!
Ständige Wiederholung:

Und schon damals (siehe hier drüber verlinkten ECHO-Artikel) hat der ADFC Langenhagen - zum wiederholten Male - umfassende Maßnahmen zur Sicherung der Radfahrenden auf dieser Fahrrad-Straße gefordert.
So z.B. HIER im offiziellen Mängelmelder der Stadt Langenhagen.
Und?

Jedenfalls:
Beim nächsten Verkehrsunfall auf der Karl-Kellner-🚲-Straße wird der ADFC Langenhagen die jetzt vorhandene, unrechtmäßige(???) Ausschilderungssituation entsprechend intensiv / öffentlich beleuchten ...

- - - - - - - 

Dies ist ein Beitrag der Ortsgruppe Langenhagen im Fahrrad-Club ADFC Region Hannover e.V.:
httpS://www.AdfcLangenhagen.de
Unser Link hat ein GROßES  "S":
Denn bei uns sind Sie auf der "sicheren Seite", im Internet, und woanders ... ;-)

  • Rechtmäßig? Der ADFC Langenhagen bezweifelt die Rechtmäßigkeit dieser Ausschilderung an der Karl-Kellner--Straße durch die Verwaltung der Stadt Langenhagen. - Die Verwaltungsvorschriften VwV zur Straßenverkehrsordnung StVO für Fahrradstraßen schreiben verbindlich vor:
    § 45, zu Zeichen 244.1 und 244.2 Beginn und Ende einer Fahrradstraße
    2. II.: "Anderer Fahrzeugverkehr als der Radverkehr und der Verkehr mit Elektrokleinstfahrzeugen im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung darf in Fahrradstraßen nur ausnahmsweise durch die Anordnung entsprechender Zusatzzeichen zugelassen werden (z. B. Anliegerverkehr)."
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  • Gefährlich(st)! Die Karl-Kellner-🚲-Straße in Langenhagen-Mitte ist für Radfahrer besonders gefährlich, weil GERADE dort die Autofahrer beim Überholen ganz besonders (unerlaubt) dicht an den Radfahrenden vorbeifahren: Oder sie sogar von hinten anfahren, wie der im Beitrag verlinkte Unfallbericht zeigt.
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  • Rechtmäßig? Der ADFC Langenhagen bezweifelt die Rechtmäßigkeit dieser Ausschilderung an der Karl-Kellner--Straße durch die Verwaltung der Stadt Langenhagen. - Die Verwaltungsvorschriften VwV zur Straßenverkehrsordnung StVO für Fahrradstraßen schreiben verbindlich vor:
    § 45, zu Zeichen 244.1 und 244.2 Beginn und Ende einer Fahrradstraße
    2. II.: "Anderer Fahrzeugverkehr als der Radverkehr und der Verkehr mit Elektrokleinstfahrzeugen im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung darf in Fahrradstraßen nur ausnahmsweise durch die Anordnung entsprechender Zusatzzeichen zugelassen werden (z. B. Anliegerverkehr)."
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