CSU-Minister verabschiedet: "Der Nationale Radverkehrsplan". Das gilt auch für Langenhagen!!
Sicher(er) Radfahren.
Umsetzung in Langenhagen!?!?
Der "Nationale Radverkehrsplan" aus dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur BMVI / Dr. Andreas Scheuer
Situation
Deutschland zählt zu den Ländern, die eine nationale Strategie zur Radverkehrsförderung entwickelt haben. Bereits im Jahr 2002 hat der Bund mit Vorlage des Nationalen Radverkehrsplans 2002-2012 (NRVP) eine wichtige Rolle als Moderator, Koordinator und Impulsgeber der Radverkehrsförderung übernommen. Der seit Januar 2013 geltende "Nationale Radverkehrsplan 2020 - Den Radverkehr gemeinsam weiterentwickeln" schließt sich nahtlos an den ersten NRVP an und hat diesen qualitativ weiterentwickelt.
Strategie
Der NRVP ist das strategische Grundsatzdokument des Bundes für die Radverkehrspolitik. Mit ihm werden die grundsätzlichen Leitlinien für die Radverkehrsförderung der kommenden Jahre dargestellt - ausgerichtet auf neue verkehrspolitische Herausforderungen, wie z.B. die Förderung des Radverkehrs im ländlichen Raum als gleichberechtigtes Verkehrsmittel, Kapazitätsprobleme in den Städten oder die zunehmende Elektromobilität im Radverkehr.
Ziel
Das Ziel des NRVP ist es, den Radverkehr attraktiver und sicherer zu machen sowie den sog. Umweltverbund aus ÖPNV, Fuß- und Radverkehr insgesamt zu stärken. Anhand von neun Handlungsfeldern (Radverkehrsplanung und -konzeption, Infrastruktur, Verkehrssicherheit, Kommunikation, Fahrradtourismus, Elektromobilität, Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln, Mobilitäts- und Verkehrserziehung, Qualitäten schaffen und sichern) zeigt der NRVP auf, welche wesentlichen Handlungserfordernisse zur Weiterentwicklung des Radverkehrs jeweils bestehen, und erläutert bzw. empfiehlt - innerhalb der jeweiligen Zuständigkeiten – die konkreten Schritte und Maßnahmen von Bund, Ländern und Kommunen.
Schwerpunkte des NRVP
Das Ziel des NRVP ist es, den Radverkehr attraktiver und sicherer zu machen sowie den sog. Umweltverbund aus ÖPNV, Fuß- und Radverkehr insgesamt zu stärken.
Folgende wesentlichen inhaltlichen Akzente des NRVP sind hervorzuheben:
- Radverkehr hat für den Bund einen hohen Stellenwert: Der Bund misst der Förderung des Radverkehrs als Teil eines modernen Verkehrssystems in Städten und ländlichen Räumen einen hohen Stellenwert bei und fördert ihn mit dem NRVP.
- Kontinuität bei der Radverkehrsförderung durch den Bund: Der Bund wird sich weiterhin innerhalb seiner Zuständigkeiten für die Radverkehrsförderung engagieren. Dazu gehört die Schaffung von Infrastruktur (z.B. Bau von Radwegen an Bundesstraßen), die Weiterentwicklung des Rechtsrahmens (z.B. StVO) und die Unterstützung modellhafter nicht investiver Projekte und Maßnahmen (Vorbildwirkung).
- Radverkehr als Bestandteil einer integrierten Verkehrs- und Mobilitätspolitik: Mit dem NRVP wird die Rolle des Radverkehrs als Teil einer integrierten Verkehrs- und Mobilitätspolitik gestärkt. Dazu gehört auch die Verknüpfung mit wichtigen gesellschaftlichen Zielen z.B. im Klima- und Umweltschutz, in der Stadtentwicklung oder der Gesundheitsförderung.
- Verbesserung der Breitenwirkung der Radverkehrsförderung: Der NRVP geht stärker als bisher auf unterschiedliche Ausgangslagen in den Kommunen ein, die künftig differenzierter betrachtet werden sollen.
- Akzentuierung des Radverkehrs im ländlichen Raum: In den Städten gibt es derzeit eine große Dynamik in der Entwicklung des Radverkehrs. Um die Fahrradnutzung auch im ländlichen Raum zu stärken, legt der NRVP hierauf ein besonderes Augenmerk.
- Betonung von Aspekten der Verkehrssicherheit: Die Verkehrssicherheit spielt im NRVP eine wichtige Rolle. Analog zum Verkehrssicherheitsprogramm 2011 werden Aktivitäten des Bundes benannt (z.B. Sicherheitskampagne; Förderung des Tragens von Fahrradhelmen) und Empfehlungen für Länder und Kommunen gegeben.
- Einbeziehung von Elektromobilität/Pedelecs: Der Markt für Pedelecs zeigt eine besonders große Dynamik. Die Entwicklung dieses - auch für den deutschen Mittelstand nicht unerheblichen - Wirtschaftsfaktors wird mit dem NRVP weiter unterstützt. Die Verbreitung von Pedelecs hat auch Auswirkungen auf die Infrastruktur und die Verkehrssicherheit.
- NRVP-Modellprojekte
- Der NRVP bildet den Rahmen für die Verwendung der Bundesmittel in Höhe von 3,2 Mio. Euro zur Umsetzung des NRVP. Mit diesen Mitteln werden nicht investive Projekte gefördert, die in besonderem Maße innovativ und auf andere Städte und Regionen übertragbar sind (siehe: Nationaler Radverkehrsplan - Förderprogramm).
Entstehung des NRVP
Der NRVP ist auf Grundlage eines breiten und transparenten Beteiligungsprozesses entstanden. Von Anfang an war eine große Bandbreite von Akteuren aus Ländern, Kommunen und Verbänden sowie der Wissenschaft einbezogen. Entscheidend waren für die Weiterentwicklung des NRVP die Empfehlungen eines einberufenen Expertengremiums, die im September 2011 vorgelegt wurden. Darüber hinaus wurden Anregungen auch im Rahmen des 2. Nationalen Radverkehrskongresses (Nürnberg, Mai 2011), zweier Entscheider- und Verbändeforen (April und September 2011) und der Fahrradkommunalkonferenz (November 2011) aufgenommen. Auch der Bund-Länder-Arbeitskreis Fahrradverkehr hat sich intensiv mit den künftigen Anforderungen an die Radverkehrsförderung beschäftigt.
Mit diesem sehr breiten und umfangreichen Beteiligungsverfahren wurden gute Voraussetzungen geschaffen, dass der NRVP von allen Akteuren gemeinsam effektiv umgesetzt wird. Denn nur gemeinsam können die Herausforderungen bei der Förderung des Radverkehrs gemeistert werden.
Quelle
https://nationaler-radverkehrsplan.de/de/bund/nationaler-radverkehrsplan-nrvp-2020