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Ab jetzt: Schulweg-Zebrastreifen sicher(er)
Betonklötze verhindern auch hier Gefährdung durch StVO-widriges, sichtversperrendes rücksichtsloses falsches Abstellen von Kfz auf dem Schulweg

  • "Betonköpfe": SO einfach / billig ist's, permanentes sicherheitsgefährdendes falsches Abstellen von Kfz an Zebrastreifen dauerhaft zu verhindern: DAS ginge doch auch woanders (siehe Bild 2) ...
  • hochgeladen von Reinhard's BLOG: Viel, sicher(er) radfahren!

Gute Sicht auf Passanten auf Zebrastreifen ist ein wesentlicher Schritt für das Passieren der Straße auf Fußgängerüberwegen: Deshalb schreibt die StVO ein Halte(!)verbot 5 m vor Zebrastreifen vor, das auch in Langenhagen gilt. 

Trotz Verbot wurde der Zebrastreifen jedoch immer wieder zu eng zugeparkt, wogegen auch die gelegentlich verteilten kostenpflichtigen Knöllchen (ab € 25) des Ordnungsamtes ÜBERHAUPT nicht halfen. 

Jetzt in Langenhagen:
Betonklötze helfen gegen Falschhalter / Falschparker

Nun hat die Verwaltung der Stadt Langenhagen die Reißleine gezogen: Zwei rechts und links neben dem Zebrastreifen an der Schulweg-Kreuzung Karl-Kellner-Straße/Rathenaustraße verhindern nun das gefährdende Falschabstellen von Kfz.

Die Langenhagener Initiative "Sicher(er) Schulweg" bedankt sich ❤️-lich dafür und sagt: "Weiter so, da gibt es noch mehr solche Stellen in Langenhagen!"

Und meint die dringliche Absicherung des Zebrastreifens an der Kreuzung Karl-Kellner-Straße/Ehlersstraße durch solche Betonklötze gegen falsch abgestellte Kfz, die wegen ihres smrunden, schädelartigen Assehems auch Betonköpfe genannt werden.

  • "Betonköpfe": SO einfach / billig ist's, permanentes sicherheitsgefährdendes falsches Abstellen von Kfz an Zebrastreifen dauerhaft zu verhindern: DAS ginge doch auch woanders (siehe Bild 2) ...
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  • "Er ist länger, als Du denkst!" Denn 5 m Abstand schreibt die StVO für das Halten/Parken von Kfz vor Zebrastreifen vor (siehe auch Bild 3): An diesem Zebrastreifen an der Kreuzung Karl-Kellner-Straße / Ehlersstraße wird diese Vorschrift sso regelmä§ig nicht eingehalten, dass die Verwaltung der Stadt Langenhagen schon ein Auge drauf hat, zwecks Aufstellung weiterer "Betonköpfe".
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  • Bild 2 / 3
  • StVO-Regel: Halteverbot auf Zebrastreifen (in amtsdeutsch: Füßgängerüberwegen) sowie bis 5 m davor. Parken ist dort sowieso nicht zulässig.
  • Foto: StVO
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  • Bild 3 / 3

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