Abstand mindestens 1,5 m: Für Autofahrer galt das schon immer ...
Besser mit mindestens 1,5 m Abstand.
Geht doch!
Vielen Dank, liebe Autofahrer!
1,5 m mindestens: Prima, dass das mit dem Mindestabstand immer SO gut klappt!
Verbindliche Regelung, gültig bisher schon, und nochmals detaillierter in der StVO-Novelle 2020:
- immer 1,5 m Seitenabstand innerorts,
- immer 2,0 m Seitenabstand außerorts.
Sind diese Mindest-Abstände nicht einzuhalten gilt:
Radfahrer überholen = für Kfz verboten!
HIER ist dazu die Karte mit 🚲-Überholverbot durch Kfz für Straßen in der Stadt Langenhagen (Karte in Arbeit).
Social Distancing:
Erhöht die Sicherheit, auch für 🚲-Fahrende!
Damit ist klar, dass in der Karl-Kellner-Straße (Fahrradstraße in Langenhagen) an dieser Stelle keine Radfahrenden überholt werden dürfen, weil der verbliebende Platz für vorbeifahrende Autos nicht reicht:
Bitte die rechtlichen Hinweise im verlinkten Artikel beachten.