myheimat.de setzt auf dieser Seite ggf. Cookies, um Ihren Besuch noch angenehmer zu gestalten. Mit der Nutzung der AMP-Seite stimmen Sie der Verwendung von notwendigen und funktionalen Cookies gemäß unserer Richtlinie zu. Sie befinden sich auf einer sogenannten AMP-Seite von myheimat.de, die für Mobilgeräte optimiert ist und möglicherweise nicht von unseren Servern, sondern direkt aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern, wie z.B. Google ausgeliefert wird. Bei Aufrufen aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern haben wir keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch diese.

Weitere Informationen

Weniger Unfälle auf Lgh-🚲-Straße ... ?!? So ...
Wer ein Fahrzeug führt, MUSS(!): 1. Speed runter, 2. Bremsen vorwärmen! Gefährdung AUSSCHLIEßEN, wenn ...

  • 96 - 2 = 94. Also, 94 Jahre alt war der Radfahrer, der bei einem Unfall auf der Fahrradstraße in Langenhagen so schwer verletzt wurde, dass er ins Krankenhaus gebracht wurde. Die HAZ-Meldung zum Unfall ist unten im Text verlinkt. Was wäre, wenn ...
  • Foto: RS
  • hochgeladen von Reinhard's BLOG: Viel, sicher(er) radfahren!

Ist Langenhagen's 🚲-Straße gefährlich? Oder liegt's etwa gar nicht an der Straße, sondern ...

Unfallvermeidung geht, wenn ... 

Vorgeschrieben: Geschwindigkeit runter, Bremsbereitschaft rauf

Radunfälle auf der Fahrradstraße in Langenhagen, mit Kindern, Hilfsbedürftigen, Älteren:
■ mit einem 11-jährigen Kind
■ mit einem 77-jährigen Mann
■ mit einem 94-jährigen Mann
■ ...

Es ist ein "Muss"!
Unfälle dieser Art lassen sich ganz oft vermeiden, wenn Fahrzeuglenkende einfach das tun, was sie tun müssen(!?):
1. die Geschwindigkeit vermindern,
2. die Bremsbereitschaft herstellen.

SO schreibt es der StVO-Paragraph § 3 'Geschwindigkeit im Absatz (2a) (Bild, Text) verbindlich vor:
"Wer ein Fahrzeug führt, muss(!) sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere
■ durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit
■ und durch Bremsbereitschaft,
so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist."

Die Presse in Langenhagen (HAZ, ECHO, ...) veröffentlicht Unfallberichte, denen als Basis die polizeiliche Meldung verwendet:
Jedoch taucht in den Presseberichten die Muss-Verpflichtung aus dem StVO-§ 3 nicht auf. Mögliche Ursachen:

  • die Polizei schreibt in ihren Berichten nichts über diesen wichtigen "Muss"-Schutzmechanismus "langsamer, bremsbereiter"
  • die Presse lässt diesen gesundheits- und lebensrettenden Bezug einfach weg, obwohl er in der Polizeipressemeldung drin war?

Ich weiß es nicht ..., ich halte es aber für wichtig und für objektiv, dass alle vor Unfällen schützenden Mechanismen untersucht UND entsprechend in der Öffentlichkeit dargestellt werden.

Hier die Berichte von Unfällen, in denen die strikte Anwendung des StVO-§ 3 (2a) "Geschwindigkeit" Unfälle (auf Langenhagen's Fahrradstraße) hätte wohl vermeiden können:

Hilfe
Eine gemeinsame Aufklärungskampagne mit der Polizei, z.B. in Langenhagen?
■ Was bringt's?
■ Wer macht mit? 
Kontakt: 0151 240 799 75.

  • 96 - 2 = 94. Also, 94 Jahre alt war der Radfahrer, der bei einem Unfall auf der Fahrradstraße in Langenhagen so schwer verletzt wurde, dass er ins Krankenhaus gebracht wurde. Die HAZ-Meldung zum Unfall ist unten im Text verlinkt. Was wäre, wenn ...
  • Foto: RS
  • hochgeladen von Reinhard's BLOG: Viel, sicher(er) radfahren!
  • Bild 1 / 2

Weitere Beiträge zu den Themen

BürgermeisterKarl-Kellner-StraßeHAZ LangenhagenStVOLangenhagenKinderPressemeldungPolizei Langenhagenhilfsbedürtige MenschenGefährdung ausschließenWer ein Fahrzeug führtGeschwindigkeitStVO Paragraph 5FahrradstraßeUnfallältere MenschenKarl-Kellner-Fahrrad-StraßeGeschwindigkeitskontrolleGefährdungMirko Heuer

Kommentare

Beteiligen Sie sich!

Es gibt noch keine Kommentare. Um zu kommentieren, öffnen Sie den Artikel auf unserer Webseite.

Zur Webseite

Themen der Woche

LangenhagenRadwegBildergalerieNeustadt a.RbgePolizei LangenhagenVerkehrRadwegeKnipser unter sichSPD4 JahreszeitenPolizeiMirko Heuer

Meistgelesene Beiträge