Warnung vor der "Spielstraße" Sonnenweg in Wiesenau, weiterhin: 🚘-Geschwindigkeit in Langenhagen ... Teil-Sicherheit durch den ADFC
Rasant, rasend, sicher(er)!? Nein.
ADFC greift absichernd ein: Jetzt gibt's doppelt so viele Schilder und größere Schilder, aber trotzdem ......
Volksmund
Spielstraße
Amtlich
Verkehrsberuhigter Bereich
Vorschrift
Laut Verwaltungsvorschrift (VwW) zur StVO müssen Straßen mit Verkehrsberuhigungs-Schild "durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat."
"Spielstraße" Sonnenweg:
Ist der Verkehr hier nun beruhigt?
NEIN ....
Eine vielbefahrene Nord-Süd-Durchgangsstraße in Wiesenau ist der Sonnenweg in Langenhagen-Wiesenau. Bei den Planungen für den Umbau der Straße wurde eine Teilstrecke als Spielstraße = verkehrsberuhigter Bereich eingerichtet, um "den Verkehr zu beruhigen". Dies erfolgte so, dass die Trennung der Verkehrsräume aufgehoben wurde (u.a. weniger Borsteine) und dass geringfügige Fahrbahnverengungen eingebaut wurden.
Und durch - zu kleine und damit fast unsichtbare - Schilder.
Rechtliche Situation vs. Istsituation "Spielstraße" Sonnenweg
- Alle Fahrzeuge müss(t)en dort max. Schrittgeschwindigfahren,
- Aber: Es hält sich niemand dran, trotz der Verdoppelung ...
Langenhagen:
Der SEHR mühsame Weg zu einem Stückchen mehr Sicherheit in Langenhagen:
Durch mehr Beschilderung, zumindest
- Die Stadt Langenhagen hatte diese "Spielstraße" nach dem Bau der Straße durch je ein allerkleinstes Schild, an Anfang und Ende des Bereichs gekennzeichnet, die im Verkehrsraum überhaupt nicht auffielen (Bild 1).
- Daraufhin hatte der ADFC Langenhagen über den Mängelmelder eine Vergrößerung der Beschilderung angefordert, um den Schutz vor zu schnellen Autos / die Reduzierung der ständigen Geschwindigkeitsüberschreitungen zu erreichen.
- Dies hatte die Stadt Langenhagen zunächst abgelehnt, da ja die Ausschilderung vorschriftsmäßig sei:
"Die Schilder sind vorschriftsmäßig groß, so dass aktuell kein Austausch erfolgen soll." - Erst nach nochmaligem Insistieren des ADFC Langenhagen wurden nun kürzlich weitere und größere Schilder aufgestellt (siehe Bild 2).
- Der ADFC Langenhagen dankt denen im Rathaus der Stadt Langenhagen, die sich trotz der anfänglichen Widerstände gegen die ADFC-vorgeschlagenen Schilder durchgesetzt haben:
Nun stehen größere Schilder da.
Ergebnis:
Wieder ein kleines Stückchen weniger Verkehrsunsicherheit in Langenhagen .... ;-)
Schlussworte
- Merke
Schilder alleine sind keine Verkehrsberuhigung,
auch nicht und besonders nicht an einer "Spielstraße".2. Bloß nicht ernst nehmen:
Weiterhin Warnung vor dieser "Spielstraße
Der ADFC Langenhagen warnt - weiterhin - ausdrücklich davor, dieses Stück Straße ernst zu nehmen als "Spielstraße = verkehrsberuhigter Bereich", und zu erwarten, dass dort - zum Schutze der anderen Verkehrsteilnehmer*Innen (Fußgänger, Radfahrende, vom Kind bis zum Greis) - auch nur annähernd die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit eingehalten wird:
Bleibt gefährlich:
Die vorgeschriebene Geschwindigkeit wird dort weiterhin permanent überschritten.
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Rechtliches
Der Begriff "verkehrsberuhigter Bereich" steht seit 41 Jahren, also seit 1980, in der StVO.
Vorgaben
Der verkehrsberuhigte Bereich wird durch das Verkehrszeichen 325.1 angekündigt und durch das Verkehrszeichen 325.2 aufgehoben.
Innerhalb dieses Bereiches gilt:
- Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
- Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.
- Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.
- Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
- Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.
- In einem verkehrsberuhigten Bereich muss man nach einem Urteil des Landgerichtes Dortmund nicht damit rechnen, überholt zu werden.
- Das Parken ist in einem verkehrsberuhigten Bereich innerhalb der dort gekennzeichneten Parkflächen nach einem Beschluss des Oberlandesgerichtes Köln vom 30. Mai 1997 (Az.: Ss 136/97(Z)) auch in Fahrtrichtung links erlaubt, auch wenn der verkehrsberuhigte Bereich weder eine Einbahnstraße ist noch dort auf der rechten Seite Schienen verlegt sind, da es sich bei einem verkehrsberuhigten Bereich nicht um eine Fahrbahn im Sinne des § 12 Abs. 4 StVO, sondern um eine Sonderfläche ohne Fahrbahn handele.
- Beim Ausfahren aus einem verkehrsberuhigten Bereich ist gemäß § 10 StVO eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen. Wie beim Ausfahren aus einem Grundstück ist man gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmern wartepflichtig, Rechts-vor-Links gilt nicht. Dies ist nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sogar der Fall, wenn zwischen dem Verkehrszeichen „Ende des verkehrsberuhigten Bereichs“ und der Hauptstraße noch bis zu 30 Meter zurückzulegen sind.
- Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrsberuhigter_B...
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