myheimat.de setzt auf dieser Seite ggf. Cookies, um Ihren Besuch noch angenehmer zu gestalten. Mit der Nutzung der AMP-Seite stimmen Sie der Verwendung von notwendigen und funktionalen Cookies gemäß unserer Richtlinie zu. Sie befinden sich auf einer sogenannten AMP-Seite von myheimat.de, die für Mobilgeräte optimiert ist und möglicherweise nicht von unseren Servern, sondern direkt aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern, wie z.B. Google ausgeliefert wird. Bei Aufrufen aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern haben wir keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch diese.

Weitere Informationen

Überholverbot! 1,5 m Mindest(!)abstand vom Kfz zum 🚲 auf Langenhagen-Karte: StVO-Novelle 2020 gibt Radfahrern mehr Sicherheit

  • Link zur Karte - im Text - anklicken: Die Karte zeigt u.a. für das Wohngebiet "Silberseesiedlung" an, wo Pkws der Golf-Klasse ab Wirksamwerden der StVO-Novelle 2020 die🚲nicht mehr überholen dürfen: Der vorgeschriebene Mindest(!)abstand von 1,5 m kann nicht eingehalten werden. ACHTUNG: Bei breiteren Pkw wie SUV / Lkw gelten weitere Überholverbote an anderen Stellen, einfach, weil die Straßen dort zu eng sind. Dies ist ein Hinweis auf eine verbindliche StVO-Vorschrift durch den http://ADFC-Langenhagen.de
  • hochgeladen von Reinhard's BLOG: Viel, sicher(er) radfahren!

StVO.

Auch ohne Corona!

Mindest(!)abstand Kfz/Rad innerorts:
- 1,5 Meter,
- sonst 🚲 überholen verboten:

Neu! Das 🚲-Überholverbot auf zu schmalen Straßen mit Breite kleiner als 5,2 Meter gilt auch ohne dieses Schild:

Verbindlich durch StVO-Novelle: 1,5 m Mindest(!)abstand beim Überholen Kfz / Rad innerorts

Die StVO-Novelle 2020 legt verbindlich den Mindest(!)abstand zwischen dem überholenden Kfz und überholten Radfahrenden fest:
- 1,5 m innerorts,
- 2,0 m außerorts.
Ist dieser Mindest(!)abstand nicht einzuhalten, DARF die radfahrende Person NICHT vom Kfz überholt werden = Überholverbot. Und DAS gilt überall dort, wo nicht mindestens(!) 5 Meter freier Straßenraum zur Verfügung stehen.

HIER neu für Langenhagen:
Die 🚲-Überholverbot-Karte des ADFC

Diese Karte des ADFC-Langenhagen gibt die Straßen/Straßenabschnitte an, auf denen Radfahrende durch einen Pkw der Golf-Klasse nicht überholt werden dürfen.
Das Überholen von 🚲 durch breitere Pkw/SUV bzw. durch Lkw ist - wegen der größeren Breite dieser Fahrzeuge - in wesentlich mehr Straßen in Langenhagen unzulässig.

Bild: Dies sind also 1,5, m Abstand!
Fotografiert auf am Südende der Karl-Kellner-Straße, Langenhagens erster Fahrradstraße.
Mehr Infos?
Einfach das Bild unten anklicken, wichtiger Begleittext hier.

Aktueller Stand der StVO-Novelle am 18. März 2020:
Die StVO-Novelle ist im Miniesterium von Dr. Andreas Scheuer, Minister für Verkehr und Informationstechnologie erarbeitet worden. Auf seinen Vorschlag hin hat sie bereits den Bundestag und den Bundesrat passiert. Zum Wirksamwerden fehlt noch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt / im Bundesanzeiger und das Erreichen des dort angegebenen Datums für das Wirksamwerden.

- - - - 

Rauf aufs Rad - aber sicher(er)!
Am Besten mit dem 
ADFC Langenhagen.

- - - -

Zugriffe auf diese verlinkte Überholverbots-Karte:
- 30 am 2020/03/18
- 112 am 2020/03/25
- 160 am 2020/04/07
- 2.005 am 2021/06/17

  • Link zur Karte - im Text - anklicken: Die Karte zeigt u.a. für das Wohngebiet "Silberseesiedlung" an, wo Pkws der Golf-Klasse ab Wirksamwerden der StVO-Novelle 2020 die🚲nicht mehr überholen dürfen: Der vorgeschriebene Mindest(!)abstand von 1,5 m kann nicht eingehalten werden. ACHTUNG: Bei breiteren Pkw wie SUV / Lkw gelten weitere Überholverbote an anderen Stellen, einfach, weil die Straßen dort zu eng sind. Dies ist ein Hinweis auf eine verbindliche StVO-Vorschrift durch den http://ADFC-Langenhagen.de
  • hochgeladen von Reinhard's BLOG: Viel, sicher(er) radfahren!
  • Bild 1 / 4
  • Neues Schild in der StVO-Novelle: Überholverbot von Fahrrädern/motorisierten Rädern durch Kfz. Dieses Überholverbot gilt - auch ohne Schild - immer dann, wenn der vorgeschriebene Mindest(!)abstand von 1,5 m innerorts/2,0 m außerorts nicht eingehalten wird. Also Überholverbot AUCH dann, wenn KEIN solches Schild da steht. Ein Hinweis des http://www.ADFC-Langenhagen.de
  • hochgeladen von Reinhard's BLOG: Viel, sicher(er) radfahren!
  • Bild 2 / 4
  • Link zur Karte - im Text - anklicken: Die Karte zeigt für das Wohngebiet "Neue Bult" an, wo Pkws der Golf-Klasse ab Wirksamwerden der StVO-Novelle 2020 🚲🚲 nicht mehr überholen dürfen: Der vorgeschriebene Mindest(!)abstand von 1,5 m kann nicht eingehalten werden. ACHTUNG: Bei breiteren Pkw wie SUV / Lkw gelten weitere Überholverbote an anderen Stellen, einfach, weil die Straßen dort zu eng sind. Ein Hinweis auf eine verbindliche Vorschrift der StVO durch den http://www.ADFC-Langenhagen.de
  • hochgeladen von Reinhard's BLOG: Viel, sicher(er) radfahren!
  • Bild 3 / 4

Weitere Beiträge zu den Themen

MindestabstandStVOADFC LangenhagenRadfahrenKaltenweideUnterwegs entdecktStraßeMit dem Fahrrad unterwegsArbeitskultur im 21. JahrhundertKFZSoestFahrrad - LiebhaberAusflugszieleüberholenKontrolleSicherheitFahrradSpörerNah & FernEvents - Veranstaltungen

2 Kommentare

da dürfte ja nun auch kein radfahrer mehr in eine sich öffnende autotür fahren.
der sicherheitsabstand muss ja auch genau so für radfahrer gelten!?

Wir vergeben zum Kommentar hier direkt drüber die Note:
"In die richtige Richtung, aber dennoch: Völlig daneben".

1.
Zitat:
"... eine sich öffnende Autotür ..."
So was gibt es gar nicht:
Eine Autotür öffnet sich nicht von allein, sondern in 99,999999 % sitzt ein Mensch dahinter, der grob fahrlässig den Tod anderer in Kauf nimmt, trotz entsprechender Vorschriften:

2.
Rechtliche Grundlage
StVO § 14
Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen, an die Kfz-Insassen:
"Wer ein- oder aussteigt, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer am Verkehr Teilnehmenden ausgeschlossen(!) ist."

Also ist alles, was bisher passiert(e), NUR auf die Fahrlässigkeit der Kfz-Insassen zurückzuführen. Draus resultieren die bekannten "Dooring"-Unfälle, völlig unnötigerweise.

3.
Größere Autotüren:
Der Gesetzgeber hat immer noch nicht weit genug gedacht für das - immer wieder - fahrlässige Verhalten von Kfz-Insassen, nach links und rechts aussteigend. Denn so GROSS ist die Öffnungsweite von Autotüren von einigen zufällig ausgewählten gängigen Pkw beim (plötzlichen) Öffnen:
- 1,07 m Seat Alhambra
- 1,10 m BMW X3
- 1,10 m Daihatsu Cuore
- 1,14 m Audi A8
- 1,27 m Smart
- 1,30 m VW Golf Cabrio
- 1,38 m BMW 6 Coupe
- 1,44 m Renault Avantime
- 1,52 m Lincoln Continental

Da reichen 0,8 m Abstand also bei Weitem nicht aus, damit Radfahrende eine Chance hätten, das fahrlässige Verhalten von Kfz-Insassen zu kompensieren.
Konsequenz:
Der http://ADFC-Langenhagen.de empfiehlt Radfahrenden eine Abstand von 1,5 m beim Vorbeifahren an stehenden Kfz, also das Fahren/Radfahren mitten auf der Fahrspur.

4.
Schrecksekunde
Öffnet ein Autofahrer - fahrlässig - eine Autotür, während ein Radfahrer heranfährt, so wird der Radfahrer unsteuerbar / impulsiv - neben anderen Maßnahmen - versuchen, rasch auszuweichen.
Genau dieses impulsive Ausweichen führt(e) dann zum Tode, wenn von hinten gerade ein anderes Fahrzeug kommt, So wie es hier passierte: Von hinten kam ein 40-Tonner-Diesel. Der fuhr mit dem rechten Vorder- und den hinteren Zwillingsrädern über ihn hinweg:
Ein gräßliches Bild, das ich gerne auch an Dritte übermittele.

Weil auch ein Lkw-Fahrer nicht plötzlich - eben mal - anhalten kann, genau so wenig wie ein Radfahrer.

Mehr Argumente bei Bedarf.

Zusammenfassend nochmals der Tipp an e:Due aus Weimar mit Bezug auf den Kommentar direkt hier drüber:
"In die richtige Richtung, aber dennoch: Völlig daneben".

Abschluss
Hier ein weiterer interessanter Beitrag zum seit langer Zeit bekannten, fahrlässigen "Dooring"-Verhalten von Kfz-Insassen:
https://www.myheimat.de/langenhagen/politik/video-...

Beteiligen Sie sich!

Um zu kommentieren, öffnen Sie den Artikel auf unserer Webseite.

Zur Webseite

Themen der Woche

FotogalerieBildergalerieBlumenfotografieBlumigesFotoserieAmaryllisNikolausZimmerpflanzenWeihnachtsmannBlumenfotosKatjas NaturbeobachtungenBlumen