Überholverbot! 1,5 m Mindest(!)abstand vom Kfz zum 🚲 auf Langenhagen-Karte: StVO-Novelle 2020 gibt Radfahrern mehr Sicherheit
StVO.
Auch ohne Corona!
Mindest(!)abstand Kfz/Rad innerorts:
- 1,5 Meter,
- sonst 🚲 überholen verboten:
Neu! Das 🚲-Überholverbot auf zu schmalen Straßen mit Breite kleiner als 5,2 Meter gilt auch ohne dieses Schild:
Verbindlich durch StVO-Novelle: 1,5 m Mindest(!)abstand beim Überholen Kfz / Rad innerorts
Die StVO-Novelle 2020 legt verbindlich den Mindest(!)abstand zwischen dem überholenden Kfz und überholten Radfahrenden fest:
- 1,5 m innerorts,
- 2,0 m außerorts.
Ist dieser Mindest(!)abstand nicht einzuhalten, DARF die radfahrende Person NICHT vom Kfz überholt werden = Überholverbot. Und DAS gilt überall dort, wo nicht mindestens(!) 5 Meter freier Straßenraum zur Verfügung stehen.
Die 🚲-Überholverbot-Karte des ADFC
Diese Karte des ADFC-Langenhagen gibt die Straßen/Straßenabschnitte an, auf denen Radfahrende durch einen Pkw der Golf-Klasse nicht überholt werden dürfen.
Das Überholen von 🚲 durch breitere Pkw/SUV bzw. durch Lkw ist - wegen der größeren Breite dieser Fahrzeuge - in wesentlich mehr Straßen in Langenhagen unzulässig.
Bild: Dies sind also 1,5, m Abstand!
Fotografiert auf am Südende der Karl-Kellner-Straße, Langenhagens erster Fahrradstraße.
Mehr Infos?
Einfach das Bild unten anklicken, wichtiger Begleittext hier.
Aktueller Stand der StVO-Novelle am 18. März 2020:
Die StVO-Novelle ist im Miniesterium von Dr. Andreas Scheuer, Minister für Verkehr und Informationstechnologie erarbeitet worden. Auf seinen Vorschlag hin hat sie bereits den Bundestag und den Bundesrat passiert. Zum Wirksamwerden fehlt noch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt / im Bundesanzeiger und das Erreichen des dort angegebenen Datums für das Wirksamwerden.
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Rauf aufs Rad - aber sicher(er)!
Am Besten mit dem
ADFC Langenhagen.
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Zugriffe auf diese verlinkte Überholverbots-Karte:
- 30 am 2020/03/18
- 112 am 2020/03/25
- 160 am 2020/04/07
- 2.005 am 2021/06/17
da dürfte ja nun auch kein radfahrer mehr in eine sich öffnende autotür fahren.
der sicherheitsabstand muss ja auch genau so für radfahrer gelten!?