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Danke, Dr. Andreas Scheuer, danke, CSU
Überholabstand 🚙/🚲 = min. 1,5 m!! DANKE, liebe Autofahrer, es wurde schon DEUTLICH besser ...!!!!

  • Ein ❤️-liches, kräftig gedrucktes "Danke!"auf der Weste des Fahrrad-Club ADFC Langenhagen motiviert zu gegenseitiger Rücksichtnahme.
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Scheuer bei innerorts: 
= min. 1,5 m 🚙/🚲 
= min. q 5 m 🚛/🚲 
Ex-Verkehrsminister Dr. Andreas ("Andy") Scheuer/CSU veranlasste, das die "min. 1,5 m innerorts  Überholabstandstregel" in die StVO aufgenommen wurde.

Es wird:
Abstand 🚙/🚲 wächst!

Zu Anfang war die Einhaltung der min.-1,5-m-Abstands-Regel für viele ungewohnt:
Personen am Steuer von Kfz überholten die Radfahrer oft noch (viel) zu eng.
Aber es wird:
Personen am Steuer von Kfz fahren mit immer mehr Überholabstand!
Ursache sind Erkenntnisse aufgrund eigener Überlegungen, polizeiliche Bußgelder wie auch die Westen-Aufklärungs-Kampagne des www.AdfcLangenhagen.de.

Vielen ❤️-lichen Dank = Danke²!
Ich sage an dieser Stelle mal "Danke² = Danke zum Quadrat" an all die vielen Personen am Steuer von Kfz, die mittlerweile den vorgeschriebenen Überholabstand von min.(!) 1,5 m einhalten!

Appell für mehr: Für mehr Abstand
Und an die kleiner werdende Gruppe derer, die den in der StVO vorgeschriebenen Mindestabstand nicht einhalten, appellieren ich: "Macht's doch bitte auch am Steuer, aber bitte richtig!"

Die Überholabstands-Fakten  der StVO:
■ min. 1,5 m innerorts 
■ min. 2,0 m außerorts.
Gilt für:
■ 🚛/🚲 
■ 🚌/🚲
■ 🚜/🚲
■ 🏍/🚲
■ ...

Quelle: StVO § 5, Überholen
" ... Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m. ..."

Link StVO § 5
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__5.html

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