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Sicherer Verkehr - Autofahrer auch aufgepasst: Die (jungen) Radler tun's jetzt mehr - durch Schulung in Langenhagen

Webseite des ADFC Langenhagen.

Unfälle mit Kfz vermeiden!

Jetzt sind die Kfz-Fahrerinnen und -Fahrer auch am Zuge, denn bei Kfz-Unfällen mit Kindern auf dem Fahrrad sind
- nicht die Kfz-Insassen die Gefährdeten, Verletzten bzw. Getöteten,
- sondern die vergleichsweise ungeschützten Kinder.

Die gleiche Gefährdung gilt natürlich auch für erwachsene Radfahrende:
Das Risiko für eine Verletzung (oder Tötung) ist für Radfahrende ungleich höher als für Kfz-Insassen.


Prävention durch Schulung - mit Antworten

Was ist ein toter Winkel (den es laut StVO gar nicht geben kann)?
Welche Fehler können andere machen?
Was kann ich richtig(er) machen?
Ist mein Fahrrad verkehrssicher?
Wie verhalte ich mich am Unfallort?

Diese - und andere - Fragen beantworten die zweitägigen Verkehrstage des Gymnasiums Langenhagen, in denen die sechsten Klassen an der ADAC-Aktion "Achtung Auto" jetzt teilnehmen:
Mehr dazu in der NHZ von heute.

Die Schülerinnen und die Schüler machen's,
daher die Bitte an die Autofahrer:

Liebe Autofahrer, fahrt Ihr auch so, dass Risiken minimiert werden!-

Und SO vermeiden Kfz-Fahrerinnen und -Fahrer diese fünf (5) Hauptrisiken für Unfälle mit Radelnden:

1.
Vorsicht beim Rechtsabbiegen:
IHR Schulterblick ist unfallvermeidend.

2.
Vorsicht beim Linksabbiegen:
Geradeausfahrende Radler werden (zu) leicht übersehen.

3.
Vorsicht beim Vorbeifahren:
1,5 m seitlicher Abstand zu Radfahrenden ist VORGESCHRIEBEN.

4.
Vorsicht an Ausfahrten:
Kinder bis 8 Jahre MÜSSEN auf dem Fußweg da vorbei dürfen.
Und Kinder bis 10 dürfen auch auf dem Fußweg fahren, ganz dicht an der Ausfahrt vorbei.

5.
Vorsicht bei in beide Richtungen benutzbaren Radwegen (besondere Beschilderung):
Besonders hier müssen Autofahrer in BEIDE Richtungen schauen,
sonst rumst es unweigerlich unnötig oft, wie z.B. am Kiebitzkrug in Langenhagen.

Und achten Sie auf bekanntermaßen gefährliche Stellen in Ihren Orten.
Für Langenhagen sind sie hier:
http://www.myheimat.de/langenhagen/blaulicht/gefae...

Denn gegenseitige Rücksicht hilft:
Die Schwächsten im Verkehr sind Schülerinnen und Schüler,
und das besonders, wenn sie mit dem Rade unterwegs sind.

- - - - - -

DAS passiert außerdem in Langenhagen:
http://www.extra-verlag.de/langenhagen/lokales/nic...

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5 Kommentare

Dazu passt diese Meldung aud der zeitung von heute:

Das Umfahren geht weiter

Eine 52-jährige Opelfahrerin fuhr von einem Grundstück auf die Straße. Dabei übersah sie das dreijährige Kind direkt vor dem Auto, das auf dem Fußweg auf seinem Kinderfahrrad war. Das Auto fuhr das Kind an, was beim Sturz verletzt wurde.

Nun ja ...

Die Rechtslage dazu:

Gemäß § 3 Abs. 2 a StVO müssen sich Fahrzeugführer unter anderem gegenüber Kindern durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft so verhalten, dass deren Gefährdung ausgeschlossen ist.

Dazu passt diese Meldung aus der Zeitung von heute:

Das Umfahren geht weiter

Eine 52-jährige Opelfahrerin fuhr von einem Grundstück auf die Straße. Dabei übersah sie das dreijährige Kind direkt vor dem Auto, das auf dem Fußweg auf seinem Kinderfahrrad war. Das Auto fuhr das Kind an, was beim Sturz verletzt wurde.

Nun ja ...

Die Rechtslage dazu:

Gemäß § 3 Abs. 2 a StVO müssen sich Fahrzeugführer unter anderem gegenüber Kindern durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft so verhalten, dass deren Gefährdung ausgeschlossen ist.

Das Umfahren geht weiter, auch beim Linksabbiegen:

"Übersehen" mit lebensgefährlichen Folgen

77-jährige Radfahrerin bei Unfall schwer verletzt

Eine 77-Jährige Radlerin wurde von einem Mercedes erfasst, zu Boden geschleudert und schwer verletzt worden.

Dem aktuellen Ermittlungsstand zufolge hatte der Rentner die Straße in Richtung Süden, die Frau in Richtung Norden befahren.

Nachdem die Ampel für beide auf grün umgesprungen war, setzten sie ihre Fahrt fort. Offenbar übersah Pkw-Fahrer bei seinem Linksabbiegevorgang die Seniorin und touchierte sie mit seinem Geländewagen im Bereich der Radfahrerfurt, woraufhin sie zu Boden stürzte. Die Radfahrerin wurde mit schweren, jedoch nicht lebensgefährlichen Verletzungen von einem Rettungswagen zur stationären Behandlung in eine Klinik transportiert.

Die Rechtslage:

StVO § 3, Absatz 2a:
Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

Die angefahrene Frau:
- ist bei Grün an der Ampel losgefahren,
- hatte auf ihrer Spur Vorfahrt
- und ist 77 Jahre.

Nun ja ...

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