Polizei Langenhagen: Erinnerung an 1,5 m Mindest-Überhol-Abstand zu Radfahrern
Aufkleber.
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STADTRADELN 2020: Läuft, auch gerade in Langenhagen!
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Mindestens 1,5 m!
Abstands-Aufkleber an allen Streifenwagen der Polizei Langenhagen
Mindestens 1,5 m muss der Abstand von Kfz zu überholten Radfahrern gemäß der neuen StVO seit April 2020 innerorts (außerorts = min. 2,0 m) betragen, bei besonderen Situationen kann er durchaus noch größer erforderlich sein.
Die Streifenfahrzeuge des Polizeikommissariats Langenhagen weisen seit kurzem, wie alle Streifenwagen in Niedersachsen, mit gelben Aufklebern an der Heckscheibe auf diese geänderte Regel hin, die die Gefährdung von Radfahrenden beim Überholtwerden deutlich reduziert:
- innerorts 1,5 m,
- außerorts 2,0 m.
5 m Straßenbreite mindestens
Der vorgeschriebene Überholabstand von 1,5 m innerorts führt dazu, dass Radfahrende von
Mittelklasse-Pkw nur dann überholt werden dürfen, wenn für beide zusammen eine
Mindeststraßenbreite von fünf Metern zur Verfügung steht: Bei geringerer Straßenbreite dürfenRadfahrer nicht überholt werden.
Beim Überholen mit breiteren Pkw bzw. mit Lkw ist die erforderliche Straßenbreite entsprechend größer.
Außerorts ist auch wegen der oft höheren Fahrgeschwindigkeit der Kfz seit April 2020 ein
Mindestabstand von 2,0 Metern beim Überholen von Radfahrenden durch Kfz vorgeschrieben: Hierfür ist es in der Regel erforderlich, dass das Kfz beim Überholen komplett – über den Mittelstreifen hinaus – auf die andere Fahrbahn wechselt.
Erinnerung
Die Polizei Langenhagen erinnert mit den 1,5-m-Aufklebern an allen Streifenwagen auffällig an die Neuregelung der Überholabstände und trägt so dazu bei, dass sie mit 1,5 m / 2,0 m eingehalten werden.
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HIER
geht's zu einem Bericht aus Hiildesheim über den Start der Abstandskampagne mit Aufklebern auf niedersächsischen Polizeifahrzeugen durch den Niedersächsischen Innenminister Boris Pistorius
"Neue Aufkleber an Streifenwagen weisen auf erforderlichen Seitenabstand hin"
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HIER
geht's zu einem eigenen Beitrag des ADFC Langenhagen über die Neuregelung der Überholabstände in der StVO, gültig seit April 2020.
Ist das Fahrrad wirklich so umweltfreundlich, oder ist das nur ein Trugschluss?
Radfahren hat nichts, aber auch gar nichts mit Umweltschutz zu tun!
Zur Herstellung eines Fahrrades wird sehr viel Energie verbraucht.
Wenn es dann noch ein Pedelec oder E-Bike sein muss fällt die Umweltbilanz noch schlechter aus.
Andere Möglichkeiten der Mobilität sind wesentlich umweltfreundlicher.
So ist die Inanspruchnahme des Carsharing, und Kontakte über eine Mitfahrzentrale, wesentlich umweltfreundlicher.
Mit einem Fahrrad kann man nur kurze Strecken zurücklegen, und Autobahnfahrten sind ohnehin verboten.
Mit einem Auto, besonders wenn es mit Erdgas betrieben wird, kann man auch größere Strecken zurücklegen.
Das geht mit einem Fahrrad für einen Normalbürger eben nicht!
Das Auto ist somit das umweltfreundlichste Fortbewegungsmittel!