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Nette Nachbarn: 31-Jähriger räumt andere Wohnung aus

So viel zum Thema nette Nachbarn: Die Polizei hat am Sonntag einen 31-jährigen Langenhagener (Region Hannover) vorläufig festgenommen. Er hatte nachts die Wohnung seiner Nachbarin an der Wilhelm-Busch-Straße in der sogenannten Flughafenstadt Langenhagen aufgebrochen und anschließend Teile des Mobiliars entwendet.

Ein Sprecher der Polizei Hannover spricht von einer Nacht- und Nebelaktion des 31-Jährigen. Er hatte während der Abwesenheit der 28-jährigen Nachbarin gegen Mitternacht damit begonnen, deren Einrichtungsgegenstände in die eigene Wohnung zu schleppen. Der Krach ging einem 66 Jahre alten Mitbewohner gegen 1 Uhr morgens gehörig auf die Nerven. Er schaute nach: Nachdem der Senior im Treppenhaus stand und die aufgebrochene Wohnungstür entdeckte, verständigte er die Polizei.

Nach einem Anruf der Polizeibeamten kam dann auch die 28-jährige Bewohnerin zurück. Ein Blick der jungen Frau in die Wohnung genügte. Eine ganze Reihe von Einrichtungsgegenständen fehlte: Etwa der Wohnzimmertisch, der Phonoschrank und die Stereoanlage.

Anschließend suchten die Polizeibeamten das Treppenhaus nach den verschwundenen Mobiliar ab. Zwar fanden sie keinen Wohnzimmertisch, dafür aber Kratzspuren vor der Wohnung des 31-Jährigen. Das lenkte nicht nur das Augenmerk der Beamten auf den Mann, sondern es keimte auch ein gewisser Verdacht. Schließlich ist der Mann bei der Polizei kein Unbekannter. Er sei bereits mehrmals wegen Eigentumsdelikte aufgefallen, sagte der Sprecher der Polizei Hannover.

Die Streifenbeamten klingelten an der Wohnungstür des Mannes - ohne Erfolg. Er wollte seine Tür nicht öffnen - es war immerhin auch schon 4.40 Uhr morgens. Doch die Polizei wusste Rat und orderte einen Schlüsseldienst. Dieser öffnete die Tür.

Der 31-Jährige erklärte daraufhin den Beamten, dass er gerade seine Wohnung umräumt. Allerdings erkannte die 28-jährige Bestohlene das "verschobene" Mobiliar als ihr Eigentum wieder. Folgerichtig nahmen die Polizisten den Mann vorläufig fest. Obwohl der Langenhagener weder alkoholisiert war noch unter Betäubungsmitteleinfluss stand, konnte er den Beamten nicht schlüssig begründen, was er in der Wohnung der Frau gesucht hat. Nach der Vernehmung wurde er wieder freigelassen.

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4 Kommentare

Ich mir meine auch.

"Warum denn in der Ferne schweifen, wenn das Gute liegt so nah?", wird sich der Nachbar (nicht) gedacht haben. Oder aber er wollte mit ihr zusammenziehen, nur wusste sie noch nichts davon. :-))

Manchmal hat es ja doch Vorteile, wenn aufmerksame Nachbarn sich über nächtliche Ruhestörung ärgern.

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