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Österreich, dort seit 30 Jahren in der StVO
Kindern ist IMMER das sichere Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen =>=> auch ohne Zebrastreifen! Und Deutschland so ...???

  • Österreich: Kindern ist immer das sichere Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen, auch ohne Schutzweg. Gültig seit der Aufnahme in die Ö-StVO im Jahre 1994.
  • Foto: Verkehrs-Club Österreich - www.vcoe.at - VCÖ - Mobilität mit Zukunft
  • hochgeladen von Reinhard's BLOG: Viel, sicher(er) radfahren!

Eine Erinnerung für Personen am Steuer von Kfz etc. in Österreich ... 
Bitte weiterhin einhalten:

Ö-Ton: Kindern ist immer das sichere Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen, auch ohne Schutzweg.

P.S.
DAS ist keine neue Regelung, sondern sie steht seit dem Jahr 1994, also seit 30(!) Jahren,  in der Ö-StVO.

Originaltext
Ö-StVO § 29 a Kinder (1)
Vermag der Lenker eines Fahrzeuges zu erkennen, dass Kinder die Fahrbahn einzeln oder in Gruppen, sei es beaufsichtigt oder unbeaufsichtigt, überqueren oder überqueren wollen, so hat er ihnen:
■ das unbehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen
■ und hat zu diesem Zweck, falls erforderlich, anzuhalten.
Die Bestimmungen des § 76 werden dadurch nicht berührt.
Quelle:
https://gesetzefinden.at/bundesrecht/bundesgesetze/stvo-1960/para-29a

Beurteilung:
Kinderfreundlich.
Frage:
Deutschland im Vergleich?

Quelle des Beitrages:
https://www.linkedin.com/posts/vc%C3%B6-mobilit%C3%A4t-mit-zukunft_stvo-activity-7244597764574109696-dvx_

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ÖsterreichKinderVCOEStVO Paragraph 29a

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