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Beleuchtung am Fahrrad
Dunkle Jahreszeit: đŸšČ-Licht prĂŒfen (und immer an)

Vorab, jetzt mitmachen:
Der ADFC-Fahrradklima-Test lĂ€uft gerade, auch fĂŒr Langenhagen

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Welche Beleuchtung gehört ans Rad?

Die Technik hat große SprĂŒnge gemacht und die Vorschriften sind nutzerfreundlicher geworden. 

Seit EinfĂŒhrung der LED-Technik gibt es stĂ€rkere und zuverlĂ€ssigere Scheinwerfer und RĂŒckleuchten als zu Zeiten der kleinen GlĂŒhbirnchen.
LEDs sind heller, halten lÀnger und benötigen wenig Energie. Im Zusammenspiel mit Nabendynamos bilden sie eine sehr zuverlÀssige Lichtanlage. Zugleich hat das mehrere Innovationen ermöglicht, die das Radfahren bei Dunkelheit angenehmer und sicherer machen.

Dynamos nicht mehr vorgeschrieben
Fahrradbeleuchtung muss nicht mehr von einem Dynamo am Reifen oder in der Nabe betrieben werden. Es sind auch batterie- oder akkubetriebene Scheinwerfer und RĂŒckleuchten zugelassen: Sie mĂŒssen so befestigt sein, dass sie wĂ€hrend der Fahrt nicht verrutschen können. TagsĂŒber mĂŒssen sie nicht mitgefĂŒhrt werden.

Tipp
Licht am Fahrrad SELBER prĂŒfen!

Licht an!
Bei schwierigen SichtverhĂ€ltnissen kann es aber auch tagsĂŒber nötig sein, Licht zu benutzen – etwa bei Regen. Daher ist es besser, eine Lichtanlage zu nutzen, die von einem Nabendynamo mit Strom versorgt wird. Die Technik ist sehr zuverlĂ€ssig und das Licht funktioniert immer, wenn man es braucht.
Meine persönliche Empfehlung:
■ Licht am Fahrrad IMMER anschalten: Man wird ja so einfach besser gesehen.
■ Schließlich fahren Autos ja immer mehr auch IMMER mit Licht: Warum wohl?

Unfallverteilung
Im Jahr 2023 gab es - nach Angaben der Polizei Langenhagen - in Langenhagen 79 VerkehrsunfÀlle mit Köperverletzung mit Beteiligung Radfahrender. Davon erfolgten:
■ 88,6 % dieser đŸšČ-UnfĂ€lle bei Tageslicht,
■   3,8 % dieser đŸšČ-UnfĂ€lle bei DĂ€mmerung,
■   7,6 % dieser đŸšČ-UnfĂ€lle bei Dunkelheit.
Ob der Faktor "Fahrrad-Licht" an den neun Rad-UnfĂ€llen bei DĂ€mmerung / bei Dunkelheit maßgeblich beteiligt war, geht leider nicht  aus den Unterlagen der Polizei Langenhagen hervor.

Was ist sonst noch wichtig an Fahrrad?
DAS erlĂ€utert der ADFC in diesem Beitrag. Und auch das sollte regelmĂ€ĂŸig selber geprĂŒft werden, oder in Zusammenarbeit mit FachkrĂ€ften:
"Das verkehrssichere Fahrrad"

Pedelecs
Die Beleuchtung von Pedelecs wird meist nicht von einem Dynamo angetrieben, sondern von dem Akku, der auch den Motor speist. Selbst wenn der Akku so geleert ist, dass der Motor abschaltet, reicht die restliche Energiemenge noch fĂŒr mehrere Stunden Beleuchtung, sodass man im Fall der FĂ€lle nicht im Dunkeln steht.

Reflektoren sind Pflicht
Im Gegensatz zu Scheinwerfern mĂŒssen bestimmte Reflektoren immer am Rad sein: Ein großer weißer Frontreflektor sowie ein großer roter Reflektor hinten. Die Pflicht, einen zweiten roten Reflektor hinten montiert zu haben, wurde gestrichen.
An den Pedalen mĂŒssen nach vorne und nach hinten wirkende gelbe Reflektoren angebracht sein. Bei den LaufrĂ€dern hat man die Wahl: Entweder man fĂ€hrt Reifen mit einem durchgehenden Reflexstreifen auf der Flanke, oder benutzt ganz klassisch zwei gelbe Speichenreflektoren in jedem Laufrad. Auch reflektierende Speichenclips, die an jeder Speiche angebracht sind, sind möglich.

Leuchten mĂŒssen zugelassen sein
Alle Beleuchtungselemente, ob Leuchten oder Reflektoren, mĂŒssen vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zugelassen sein. Damit wird sichergestellt, dass sie bei korrekter Einstellung nicht zu stark den Gegenverkehr blenden, ein gleichmĂ€ĂŸiges Lichtfeld aufweisen und andere Kriterien erfĂŒllen, die die Sicherheit gewĂ€hrleisten.
Ob eine Leuchte zugelassen ist, erkennt man am PrĂŒfzeichen: Eine Wellenlinie, gefolgt vom Großbuchstaben K und einer Nummer. Man findet sie hĂ€ufig als Relief auf der weißen oder roten Scheibe, manchmal wird sie auch auf das GehĂ€use gedruckt. Alles, was das PrĂŒfzeichen nicht trĂ€gt, darf weder als Fahrradbeleuchtung verkauft, noch am Fahrrad montiert genutzt werden. Das gilt zum Beispiel auch fĂŒr die beliebten Blinklichter, die gern anstelle von oder zusĂ€tzlich zu Scheinwerfer und RĂŒcklicht eingesetzt werden. Ein Verstoß gegen die Beleuchtungsvorschriften kann bis zu 35 Euro Bußgeld kosten.

Fernlicht, Blinker und Co.: Neuere Entwicklungen
Die zuverlĂ€ssige Stromversorgung und sparsame LED-Technik hat zu zahlreichen Innovationen gefĂŒhrt. So gibt es mittlerweile Scheinwerfer mit Tagfahrlicht und Fernlicht. RĂŒcklichter mit Bremslichtfunktion leuchten beim Bremsen heller auf. Auch Kurvenlicht gibt es schon: Lenkt man in eine Kurve, leuchtet der Scheinwerfer in die Kurve und nicht geradeaus wie bei herkömmlichen Scheinwerfern.

Fahrtrichtungsanzeiger
An allen FahrrÀdern zugelassen sind mittlerweile auch Fahrtrichtungsanzeiger. ZunÀchst waren sie nur an mehrspurigen FahrrÀdern und an solchen mit Aufbauten, die Handzeichen verdecken können, zugelassen. Man verspricht sich von den Blinkern mehr Sicherheit, da beide HÀnde beim Abbiegen am Lenker bleiben können. Noch gibt es nur wenige Modelle zu kaufen.

Korrekte Einstellung ist wichtig
Die leistungsstarken LED-Scheinwerfer können stark blenden, wenn sie zu hoch eingestellt sind. FĂŒr entgegenkommende Radfahrer*innen kann das unangenehm und auch gefĂ€hrlich sein.

Eine Sache der Einstellung
Nach den alten Vorschriften soll der Lichtkegel des Scheinwerfers in zehn Metern vor dem Vorderrad auf den Boden treffen. So ist eine gute Ausleuchtung der Fahrbahn möglich, ohne den Gegenverkehr zu stark zu blenden. Neuere und leistungsstĂ€rkere Scheinwerfer sind aber in der Lage, einen wesentlich grĂ¶ĂŸeren Bereich vor dem Fahrrad auszuleuchten, ohne Blendwirkung fĂŒr entgegenkommende Radfahrende. Daher ist es wichtig, sich an die Anleitung der Hersteller fĂŒr eine korrekte Einstellung zu halten. Eine Faustregel: Der Lichtkegel sollte an dem Punkt, der am weitesten vom Rad entfernt ist, eine klar erkennbare Hell-Dunkel-Grenze aufweisen. So stellt man sicher, dass nicht zu viel Licht nach oben abstrahlt.

Quelle
Diese MyHeimat-Beitrag beruht auf diesem Beitrag des Fahrrad-Club ADFC

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