Donnerstag ist Schulbeginn in Langenhagen! StVO-Pflichten für ALLE Fahrzeugführenden: Verminderung der Geschwindigkeit & sofortige Bremsbereitschaft
Diese ewigen Pflichten ... 😉
Auch zum Schulbeginn am kommenden Donnerstag, den 25. September 2022.
Die StVO schützt die (Schul-)Kinder: Ihre Gefährdung ist ausgeschlossen, wenn alle Fahrzeugführer*innen
- langsamer fahren,
- bremsbereit sind,
- richtig parken.
Gültig rund ums Jahr, also auch zum Schulbeginn, ist der § 3 der Straßenverkehrsordnung StVO. Da steht:
StVO § 3, Absatz (2a)
Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere
- durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit
- und durch Bremsbereitschaft,
so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
Link
§ 3 StVO Absatz (2a)
Hoffnung
Wir vom ADFC Langenhagen haben die Hoffnung, dass sich alle dran halten:
- jetzt zu Schulanfang,
- und über das ganze Jahr hinweg.
Einsatz
Wir setzen uns für sichere Radverbindungen zu den Schulen ein, z.B.
- an der Niederrader Allee,
- und am Hainhäuser Weg.
Enrique Peñalosa,
Oberbürgermeister 2016 bis 2019 von Bogotá, der Hauptstadt von Kolumbien
- “Ob eine Stadt zivilisiert ist, hängt nicht von der Zahl ihrer Autobahnen und Schnellstraßen ab, sondern davon, ob ein Kind auf dem Dreirad unbeschwert und sicher überall hinkommt."