1,5 m Mindest-Abstand: ADFC-Aktion 2018 Langenhagen
Min. 1,5 m.
Aktion Langenhagen,
mit Westenbestellung:
Siehe im Beitrags-Text weiter unten.
1. Abstand
Vorgeschrieben und durch Gerichte bestätigt ist der Mindestabstand von Pkw zu Radfahrern.
Der vorgeschriebene Mindestabstand von Kfz zu Radfahrenden beträgt:
O Innerorts müssen Kraftfahrzeuge mindestens 1,5 Meter Abstand zu Radfahrenden halten.
O Außerorts und bei Geschwindigkeiten über 50 km/h sind 2 Meter Abstand erforderlich.
O Auch beim Überholen von Kindern oder Eltern mit Kindern sind 2 Meter einzuhalten.
O Ebenso müssen Lkw und Busse mindestens 2 Meter Abstand einhalten.
O Und natürlich müsssen es an Steigungen sowie zu erwartenden Windböen etc. auch mindestens 2 Meter sein.
Zudem sollten auch Radfahrende mindestens 1 Meter Abstand zu parkenden Autos halten, um nicht durch unachtsam geöffnete Autotüren verletzt zu werden.
2. Aktion
mit Westen, Plakaten, Öffentlichkeit
Beispiellinks:
- Aktion: https://adfc-blog.de/2017/12/aktion-seitenabstand-...
- Westen: http://adfc-berlin.de/service/40-buch-und-infolade...
Der seitliche Abstand der Kfz zu Radfahrenden ist ganz wesentlich für Radfahrende:
Deshalb startet die ADFC-Ortsgruppe Langenhagen Anfang 2018 eine umfassende Aktion.
Eine Ausweitung auf die Region Hannover ist vorgeschlagen.
2.1.Westenbestellung:
Abstands-Warnwesten können bestellt werden:
- direkt in Berlin,
zuzüglich Versandkosten:
- bei der ADFC-Ortsgruppe Langenhagen,
versandkostenfrei,
mit Anprobemöglichkeit VOR der der Bestellung.
2.2. Aufkleber für Autos
2.3. Abstandsbanner
2.4. Zusammenarbeit mit Polizei, Kindergärten, Schulen, etc.
2.5. Postings Social Media
2.6. Zusammenarbeit mit Medien
Drohende Gerichtsurteile helfen:
Last-Minute-Beschlüsse in Hannover sollen Radverkehr verbessern.
Die Hannoverschen Ratspolitiker haben gestern ein neues Konzept für die Sicherheit der Radfahrer beschlossen.
Details:
http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersich...