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Wenn es soweit ist.

  • Von links Ingo Lehmann, Werner Schnappinger, Renate Völkel, Dr. Heinrich Grosse Kleinmann
  • hochgeladen von Hans Bucsek

Wenn es soweit ist.
Wenn es soweit ist, ist oft guter Rat teuer. Schätzungsweise haben nur etwa 15 bis 20 Prozent der Bundesbürger eine Patientenverfügung, Vollmacht oder Betreuungsverfügung unterschrieben.

Einer Verlautbarung des Bundesjustizministeriums ist zu entnehmen:
„Rechtzeitige Vorsorge macht eine selbstbestimmte Lebensführung möglich, auch für die Lebenslagen, in denen man seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Mit Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung kann jeder schon in gesunden Tagen vorausschauend für die Wechselfälle des Lebens entscheiden:

Mit der Vorsorgevollmacht kann man einer anderen Person die Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten für den Fall übertragen, dass man die Fähigkeit selbst zu entscheiden einbüßt. Der Bevollmächtigte kann dann handeln, ohne dass es weiterer Maßnahmen bedarf. Das Gericht wird nur eingeschaltet, wenn es zur Kontrolle des Bevollmächtigten erforderlich ist. Die Vorsorgevollmacht ermöglicht so ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit.

Mit der Betreuungsverfügung kann jeder schon im voraus festlegen, wen das Gericht als Betreuer bestellen soll, wenn es ohne rechtliche Betreuung nicht mehr weitergeht. Genauso kann bestimmt werden, wer auf keinen Fall als Betreuer in Frage kommt. Möglich sind auch inhaltliche Vorgaben für den Betreuer, etwa welche Wünsche und Gewohnheiten respektiert werden sollen oder ob im Pflegefall eine Betreuung zu Hause oder im Pflegeheim gewünscht wird.

In der Patientenverfügung kann man vorab über das Ob und Wie medizinischer Maßnahmen entscheiden. Wer nicht möchte, dass andere über die medizinische Behandlung entscheiden, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist, kann durch Patientenverfügung festlegen, ob bei konkret beschriebenen Krankheitszuständen bestimmte medizinische Maßnahmen gewünscht oder nicht gewünscht sind. Dank einer fraktionsübergreifend unterstützten Initiative ist die Patientenverfügung seit September 2009 gesetzlich verankert.“

Eine andere Betrachtung dieses Themenbereichs war von Dr. Heinrich Grosse Kleinmann von der Hospiz Gruppe Landsberg in der Gaststätte des Sportzentrums Landsberg zu hören. Vor etwa 50 interessierten Zuhörern des Betreuungswerks Post, Telekom Postbank setzte er den Schwerpunkt auf die Begleitung schwerstkranker Menschen.

Die Hospizgruppe Landsberg versteht sich im Dienst für Sterbende und deren Angehörige. Sie verwirklicht im Landkreis den Hospizgedanken, indem sie schwerkranke und sterbende Menschen zu Hause, im Krankenhaus, in Alten- und Pflegeheimen begleitet und zusammen mit professionellen Kräften ein Team aufbaut. Die Hospizbegleiterinnen und –begleiter sind lebenserfahrene Frauen und Männer aus verschiedenen Berufen. Sie kommen regelmäßig in die Wohnung, in das Pflegeheim oder ins Klinikum. Sie nehmen sich Zeit für den Patienten, entlasten stundenweise die Angehörigen, können allerdings nicht den Pflegedienst ersetzen. Eine offene Trauergruppe wird sehr gut angenommen und findet in regelmäßigen Abständen statt.

Im Wesentlichen verrichten die Hospizbegleiter und -begleiterinnen ihren Dienst ehrenamtlich. Dabei werden sie von hauptamtlichen Einsatzleitern unterstützt. Ein guter Kontakt zum Klinikum Landsberg, die enge Zusammenarbeit mit dem Palliativberatungsdienst des Landkreises und zu den sozialen Einrichtungen ist selbstverständlich und Voraussetzung für diese Arbeit.

Den zweiten Programmpunkt bestritt der ehemalige Oberbürgermeister Ingo Lehmann mit einem Lichtbildervortrag über Istanbul. Mit exzellenten Bildern und Informationen ließ er den Besuch einer Stadt die heute nicht selten Schlagzeilen macht Revue passieren und begeisterte die Zuhörer.

Eine toll organisierte Veranstaltung die Renate Völkel und Werner Schappinger sowie den Spendern von Kaffee und Kuchen viel Lob und Beifall bescherte

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1 Kommentar

Also wir haben das Thema "durch".

Man kann diese Verfügungen mehrfach vorlegen, in der Klinik hinterlegen, das hilft alles nichts. Zur Not wusste man nichts davon. Aber meine Erfahrungen beziehen sich auf Sachsen-Anhalt und Thüringen. Da funktioniert noch nicht alles so, wie es in anderen Bundesländern läuft.

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