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Vortrag im AWO-Zentrum: Rentner und Pensionäre im Visier der Finanzämter - So wirkt sich das Alterseinkünftegesetz aus!

  • Elke Mattheas leitet die Beratungsstelle der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V. in Landsberg am Lech.
  • hochgeladen von Anke Wilk

Geschätzte 1,5 Mio. Rentner und Pensionäre werden nun zusätzlich ihre Einkommensteuererklärung teilweise bis 2005 rückwirkend abgeben müssen. Der Grund ist das neue Alterseinkünftegesetz. Auch in Landsberg herrscht deswegen eine große Unsicherheit. In Zusammenarbeit mit der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V. bietet das AWO-Mehrgenerationenhaus einen Vortrag zu diesem Thema an, der am Freitag, 24. September, um 14 Uhr, in der Begegnungsstätte im AWO-Zentrum, Lechstraße 5, stattfindet. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Der steuerfreie Anteil der Ruhebezüge ist drastisch reduziert worden. Die Finanzämter haben inzwischen genaue Informationen über die Alterseinkünfte, dazu zählen auch Mieteinkünfte oder Zinserträge gesammelt, da die Rentenversicherungsträger dies den Finanzbehörden automatisiert melden mussten.

Elke Mattheas von der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V. erklärt anhand von Beispielen die Auswirkungen und die Konsequenzen dieses Alterseinkünftegesetzes. Betroffene werden danach selber erkennen, ob Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen oder nicht bzw. welche Möglichkeiten Sie haben.

Elke Mattheas leitet die Beratungsstelle der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V. in Landsberg am Lech und ist inzwischen seit fast 20 Jahren im Steuerwesen tätig. Sie hat die Prüfung vor dem Fachverband „PVL-Prüfungsverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V.“ erfolgreich abgelegt und ihre Beratungsstelle ist nach DIN 77700 zertifiziert. Die Einkommensteuererklärungen ihrer Mitglieder sendet sie per „Elster-Verfahren“ an die betreffenden Finanzämter. Durch die Anwendung des Versandes der „elektronischen Steuererklärung“ ist eine schnelle Bearbeitung durch das Finanzamt möglich.

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