Mindestlohn nicht über Ausnahmen aushebeln.
Mindestlohn nicht über Ausnahmen aushebeln.
Seit gut zwei Monaten gilt der gesetzliche Mindestlohn. Seit seiner Einführung werden in Talkshows und Statements von Politikern bürokratische Belastungen für Arbeitge-ber ins Rampenlicht gerückt. Wenn hier auf weiten Strecken von Seiten der Arbeitge-ber Stimmung gemacht wird, konnte dies Isabel Weiland, die Teamleiterin des DGB Rechtschutz München, vor Gewerkschafts- und SPD Mitgliedern in der Gaststätte La-go di Garda eindrucksvoll widerlegen. Unter anderem wird die Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeiten ins Visier genommen. Dabei ist es seit Jahren üblich, dass ein Groß-teil der Arbeitnehmer sogenannte Stundenzettel führen, um damit dem Arbeitgeber gegenüber die Arbeitsleistung zu dokumentieren. Hier stellt sich die Frage wieso be-reits vorhandene Aufzeichnungen plötzlich Mehrarbeit verursachen soll, wenn sie für den Nachweis des Mindestlohns herangezogen werden. Es ist nur konsequent, dass gerade in den für Schwarzarbeit anfälligen Branchen das Gesetz Maßnahmen vorsieht, in denen der Mindestlohn in der Praxis besser durchgesetzt werden kann. Dafür ist auch notwendig, dass die Finanzbehörden mit ausreichend qualifiziertem Personal ausgestattet werden.
Der Anspruch auf Mindestlohn besteht laut Gesetz in Höhe von 8,50 Euro je Zeitstun-de für jeden Arbeitnehmer seit Januar 2015. Obwohl diese Regelung sehr einfach klingt, können sich im Einzelfall komplizierte Fragestellungen ergeben. Kritisch sehen DGB und seine Einzelgewerkschaften die Ausnahmen vom Mindestlohn, die zum Bei-spiel für Zusteller und Zustellerinnen und bei Praktikanten und Praktikantinnen gelten. Die Ausnahmen vom Mindestlohn für Jugendliche, für die Vergütung von bestimmten Praktika und für Langzeitarbeitslose beim beruflichen Wiedereinstieg lehnt der DGB strikt ab. Der DGB wird ein wachsames Auge darauf haben, dass der mühsam er-kämpfte Mindestlohn nicht durch die Hintertür ausgehebelt wird.
Isabell Weiland hatte nach ihrem interessanten Vortrag eine Menge Fragen zu beant-worten. Dies zeigte deutlich, dass beim Bürger noch viel Information notwendig ist, um als Arbeitnehmer bestehende Rechte in Anspruch zu nehmen. Selbst unter ge-werkschaftlich Interessierten waren Defizite zu erkennen. „Das Gesetz ist insgesamt ein großer und wichtiger Schritt hin zu einer neuen Ordnung der Arbeit. Es stärkt das Tarifsystem und stellt einen Meilenstein in der sozialen Absicherung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen dar.
Bürgerreporter:in:Hans Bucsek aus Landsberg am Lech |
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